Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/431
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Musikfabrik zur Neubeschaffung eines Flügels
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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28.09.2015
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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02.11.2015
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beschlussfassung
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03.11.2015
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Beschlussvorschlag
Der Bürgerschaft unterstützt die Musikfabrik Greifswald (Schule für Popularmusik e.V.) bei ihrem Förderantrag beim Land zur Ersatzanschaffung eines Flügels mit einem Zuschuss von max. 25.000 € im Haushaltsjahr 2016.
Dabei werden folgende Rahmenbedingungen gesetzt:
Diese Förderung der Musikfabrik durch die Stadt muss innerhalb von 3 Jahren von der Musikfabrik (bis 2018) vollständig zurückgezahlt werden. Dies sollte durch eine entsprechende jährliche Kürzung bereits zugesagter Zuschüsse zum Bandprojekt der Musikfabrik erfolgen. Die Musikfabrik verpflichtet sich, das Band-Projekt zumindest für den Rückzahlungsraum mindestens im bisherigen Umfang weiter zu führen. Vor Auszahlung der städtischen Fördersumme legt die Musikfabrik für die Jahre der dementsprechend bislang geplanten und nun zu kürzenden Zuschüsse einen Wirtschaftsplan vor. In diesem Wirtschaftsplan ist die dazu erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Musikfabrik zu entnehmen.
Sachdarstellung
Warum wurde die ursprüngliche Vorlage vom Einbringer zurückgezogen und nun zur Behandlung in den Ausschüssen erneut eingebracht?
Zur Bürgerschaftssitzung am 28.9.15 wurde auf Bitten der Musikfabrik eine Vorlage eingebracht, die wegen ihrer Eilbedürftigkeit (Stichtag 30.9.15) in keinen der Fachausschüsse zuvor behandelt werden konnte.
Die Verwaltung hat inzwischen nochmal die Anforderungen der Förderstelle des Landes zur Unterstützung der Flügel-Ersatzbeschaffung für die Musikfabrik verifiziert. Demnach reicht es, wenn der BS-Beschluss dazu nachgereicht wird. Der Zeitdruck mit dem 30.09., als Stichtag für die Abgabe der Antragsunterlagen durch die Musikfabrik, ist somit für die frühere BS-Vorlage nicht mehr gegeben. Daher regen Verwaltung und die Einbringer an, ob die Vorlage nicht doch einmal durch die Ausschüsse gehen sollte, um die bislang diskutierten Punkte aufzuarbeiten. Herr Cymek hat dieses Anliegen bereits ebenfalls befürwortet.
Mit der Behandlung der Vorlage nun in den Ausschüssen haben die Einbringer folgendes Anliegen dabei:
- soweit irgendwie möglich sollten die verantwortlichen Gremien mit eingebunden werden (Tranzparenz-Gedanke)
- Klärung der bislang nur unzureichend nachvollziehbaren Darstellung bzgl. des Flügeltyps
- Ferner wird vom Einbringer klar formuliert: Ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss geht gar nicht! Andere Vereine mit ebenfalls wichtigen Anliegen, werden kaum die gleichen Möglichkeiten bekommen (Chancengleichheit).
Die Behandlung der Vorlage nun in der neuen Ausschussrunde ermöglicht die ersten beiden obigen Aspekte anzugehen.
Eine Verschiebung in diese nächste Runde könnte aber auch einen weiteren Klärungsprozess herbei führen:
Wie können wir trotz beschränkter Haushaltsmittel Vereinen in dringenden Fällen zur Sicherung von Fördermitteln mittels Vorschuss (also rückzahlbar) einen für alle prinzipiell möglichen Weg vorschlagen? Das wäre der dritte Aspekt.
Die Ausschüsse hätten damit auch Gelegenheit, sich über das Für & Wider der Rückzahlung in 3 oder 5 Jahren zu verständigen. Letztendlich geht es nicht nur um eine vermeintliche Härte oder weniger Härte für die Musikfabrik, sondern auch um ein Garantieren der erwarteten Leistungen der Musikfabrik bzgl. ihrer Bandarbeit und es bedeutet auch einen Vorgriff auf mehrere nächste Haushalte.
Erläuterung zur Vorlage
Die Musikfabrik verweist zur Ersatzbeschaffung eines Flügels auf eine prinzipielle Zusicherung des Landes zu einer Förderung in Höhe von 25.000 €. Die entsprechenden endgültigen Unterlagen sind mit Stichtag 30.09.2015 beim Land einzureichen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 82.435 €. Die Musikfabrik bringt 32.435 € als Eigenmittel auf und benötigt daher einen weiteren Zuschuss von 25.000 € zahlbar im Haushaltsjahr 2016.
Die "Musikfabrik Greifswald - Schule für Popularmusik" e.V. ist gemäß § 75 SGB VIII anerkannter freier Träger der Jugendhilfe und realisiert seit vielen Jahren auf Grundlage des SGB VIII sowie der örtlichen Jugendhilfeplanung Aufgaben im Rahmen von Jugendhilfeprojekten.
Sie wirkt dabei im Sinne der Grundsätze des Landes bzgl.
• Qualifizierung der außerschulischen Jugendbildungsarbeit,
• Förderung jugendlicher Projektarbeit im städtischen und im ländlichen Raum,
• Sensibilisierung junger Menschen im Umgang miteinander,
• Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit,
• Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule
Insbesondere die Bandarbeit der Musikfabrik bietet Jugendlichen im Alter von 12 bis 27 Jahren, die Interessen an einer popularmusikalischen Ausbildung haben, aber noch nicht über die grundlegenden Fähigkeiten verfügen, eine Chance sich durch “Workshops“ und Lehrgänge zur Teilhabe an weiterführenden Projekten zu qualifizieren.
Daher soll die Musikfabrik unterstützt werden, um sich Landesfördermittel zur Ersatzbeschaffung ihres Flügels sichern zu können. Die endgültigen Unterlagen sind dazu von der Musikfabrik bis zum 30.09.2015 einzureichen. Die Kommune hat dabei ihre Unterstützung zu bestätigen. Allerdings ist dazu eine einfache Budgeterhöhung der bislang im Doppelhaushalt 2015/2016 fixierten 25.000 € je Jahr nicht möglich und auch nicht vorgesehen. Beabsichtigt ist eine letztendlich kostenneutrale Lösung, wie sie im Beschlusstext vorgesehen ist.