Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/444
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung des Kultur- und Sozialpasses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
|
Beratung
|
|
|
19.10.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
02.11.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
16.11.2015
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Änderung der §§ 3 und 6 der Satzung vom 16.09.2013 für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Zurzeit gültiger Paragraph 3:
§ 3 Leistungen
|
Leistungsumfang |
|
-Für die 6-Fahrtenkarte für Erwachsene und die 6-Fahrtenkarte ermäßigt (Kinder 6-14 Jahre) wird eine Ermäßigung von 1,50 € auf den gültigen Tarif gewährt. Auf die Monatskarte für alle KUS Inhaber und die Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende wird eine Ermäßigung von 5,00€ auf den gültigen Tarif gewährt. (siehe Anlage 2) |
|
Für Erwachsene ab 16 Jahre und Kinder ab 1 Meter Körpergröße wird eine Ermäßigung von 2,50€ (zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif gewährt. Auf die Familienkarte 2 Erw. und 2 Kinder wird eine Ermäßigung von 7,50€ (zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif gewährt. Familien mit 2 Erw. und 3 oder mehreren Kindern zahlen das gleiche Entgelt wie Familien 2 Erw. und 2 Kinder. |
|
Jahresgebühr 10,00 € |
|
Kursermäßigung von 20 % bis 50 % Eintrittsermäßigung von 20 % bis 40 % |
Alle Leistungen die von Vereinen und Institutionen getragen werden, sind in der Anlage nachrichtlich beigefügt. (siehe Anlage 1)
Alle mit dem KUS verbundenen Leistungen können erst ab dem Tag der Ausstellung in Anspruch genommen werden. Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch und sie werden nur solange gewährt, bis die hierfür eingeplanten Mittel aufgebraucht sind.
Neufassung:
§ 3 Leistungen
|
Leistungsumfang |
|
Ermäßigungen: 6-Fahrtenkarte für Erwachsene 1,50 € 6-Fahrtenkarte ermäßigt (Kinder 6-14 Jahre) 2,00€ Monatskarte für alle KUS Inhaber 5,00€ Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende von 10€ gewährt |
|
Ermäßigungen: Erwachsene ab 16 Jahre 2,50€ (zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif Kinder ab 1 Meter Körpergröße 4,00€ Familienkarte (unabhängig von der Anzahl der eigenen Kinder) 12,00€ (zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif |
|
Jahresgebühr 10,00 € |
|
Kursermäßigung von 20 % bis 50 % Eintrittsermäßigung von 20 % bis 40 % |
Die Verwaltung wird ermächtigt mit weiteren Leistungsanbietern Verträge zu Gewährung eines Zuschusses abzuschließen.
Alle Leistungen, die von Vereinen und Institutionen getragen werden, sind in der Anlage nachrichtlich beigefügt (siehe Anlage 1)
Alle mit dem KUS verbundenen Leistungen können erst ab dem Tag der Ausstellung in Anspruch genommen werden. Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch und sie werden nur solange gewährt, bis die hierfür eingeplanten Mittel aufgebraucht sind.
Zurzeit gültiger Paragraph 6:
§ 6 Einfluss der KUS- Leistungen auf bestehende Ermäßigungen in der Stadtverwaltung
Mit dieser Satzung wird der begünstigte Personenkreis folgender Satzungen ergänzt, Doppelleistungen werden nicht gewährt:
-Satzung der Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Unterrichtsgebühren für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule vom 30.05.2006
-Entgeltpreise Museum vom 01.07.2006
-Satzung und Gebührentarif der Stadtbibliothek „Hans Fallada“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 20.02.2011
Neufassung:
§ 6 Einfluss der KUS-Leistungen auf bestehende Ermäßigungen in der Stadtverwaltung
Mit dieser Satzung wird der begünstigte Personenkreis folgender Satzungen ergänzt, Doppelleistungen werden nicht gewährt:
-Satzung der Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Unterrichtsgebühren für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule vom 30.04.2014
Sachdarstellung
Im Oktober 2014 wurden die Mitglieder der AG „KUS“ von der Bürgerschaft berufen. Intensiv setzten sie sich mit der bestehenden Satzung und den Nutzerzahlen auseinander.
Im Jahr 2014 zusammen mit dem ersten Halbjahr (bis 30.06.2015) nutzten insgesamt 1616 Bürger_innen ab 3 Jahren das Angebot der Stadt.
Gespräche mit den Nutzer_innen ergaben, dass Busfahren und der Besuch des Freizeitbades auch trotz der Vergünstigungen kontenintensiv für Kinder und Familien sind.
Für die städtischen Haushalte 2015 und 2016 wurden je 20.000€ in die Haushaltssatzung eingestellt.
Voraussichtlich werden in den Haushaltsjahren je 15.800€ für die bereits ausgewiesenen Leistungserbringungen benötigt.
Bei gleichbleibenden Nutzer_innenzahlen erhöht sich mit den Änderungen die Summe auf jährlich ca. 18.800€.
Finanzierung |
|||||||||
|
|
||||||||
|
Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|||||
1 |
10 |
35100.54190000 |
Zuschuss KUS |
20.000 |
|||||
|
|
||||||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|||||
1 |
2015 |
20.000 |
15.800 |
0,00 |
|||||
|
HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten |
|||||||
|
|
||||||
|
HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
||
1 |
2016 |
35100.54190000 |
20.000 |
Weiterführung KUS |
20.000 |