Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/453

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die
    anliegende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Wärmeversorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die Wärmeversorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum 31.12.2020 zu überprüfen.
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Sachdarstellung

In der am 01.11.2010 von der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschlossenen Satzung über die Wärmeversorgung heißt es in § 12 zur ihrer Gültigkeit:

„Diese Satzung soll 5 Jahre nach ihrem Inkrafttreten von der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald überprüft werden.“

 

Zu 1.:

Schon in der ursprünglichen Fassung der Satzung ist nur der Auftrag zu einer Überprüfung und keine Befristung der Satzung enthalten. Dieser Prüftermin ist jetzt erreicht worden und entsprechend ist der § 12 der Satzung in der jetzigen Form somit in Zukunft bedeutungslos. Mit anliegender 1. Änderungssatzung wird der § 12 der Satzung über die Wärmeversorgung, mit dem Prüfauftrag, gestrichen. Eine erneute Prüfung der Satzung nach 5 Jahren sollte dennoch vorgenommen werden, dies wird mit dem 2. Punkt des Beschlussvorschlages abgesichert.

 

Die am 01.11.2010 beschlossene Satzung über die Wärmeversorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat sich in den vergangenen 5 Jahren bewährt und als Instrument zur Minderung der CO2-Emissionen in Greifswald entsprechend dem Klimaschutzkonzept beigetragen. Die Satzung hat die Planungssicherheit für eine umweltfreundliche Wärmeversorgung aus dem Wärmenetz erhöht. Auch entsprechend den aktuellen Vorgaben des Erneuerbare Energien Wärme Gesetzes (EEWärmeG) ist die Greifswalder Fernwärme, bei der 70 %  der erzeugten Fernwärme mittels der ressourcenschonenden und effizienten Kraft- Wärme- Kopplung erzeugt wird, als Ersatzmaßnahme zur Wärmeversorgung von Gebäuden anerkannt.  Die Zahl der Hausanschlüsse stieg von 2010 bis 2014 von 923 auf 1052, zugleich wurden durch Sanierungsmaßnahmen am Leitungsnetz und die Inbetriebnahme eines hocheffizienten modernen BHKW an der Jungfernwiese im Jahr 2013 CO2-Reduktionen von fast 6000t/Jahr erzielt (Zahlen: Stadtwerke Greifswald GmbH). Eine zusätzliche Reduktion der Emissionen um 1830 Tonnen CO2/Jahr erfolgt dadurch, dass die Hausanschlussstationen der Fernwärme werden mit Ökostrom betrieben.

Die in der Satzung entsprechend § 8 (4) genannten Möglichkeiten zur Befreiung vom Anschlusszwang durch eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien führen zu weiteren CO2 – Minderungen.

Die Satzung hat sich somit auch unter Betrachtung der gesetzlichen und technologischen  Entwicklungen der letzten 5 Jahre bewährt und sollte Ihre Gültigkeit behalten.

 

Zu 2.:

Eine erneute Prüfung der Satzung zum 31.12.2020 ist sinnvoll. Ab Januar 2021 muss die EU – Gebäuderichtlinie, die ab diesem Datum einen gegen Null gehenden Energiebedarf für den Neubau vorsieht,  im nationalen Recht verankert werden. Dies wird zu einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV), in der die Bestimmungen zum Energieverbrauch bei Gebäuden bei Sanierung und Neubau festgelegt sind, führen. Die anspruchsvollen Klimaziele der Bundesregierung für den Wärmesektor im Gebäudebereich lassen weitere Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, z.B. beim EEWärmeG, bis zu diesem Zeitpunkt erwarten. Ebenso mit Ende 2020 terminiert sind die Umsetzung des Klimaschutzzieles der UHGW entsprechend Klimaschutzkonzept und der 2. Bestandteil des Beschlusses vom 01.11.2010, zur Dekarbonisierung der Fernwärme.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.10.2015 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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02.11.2015 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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16.11.2015 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich