Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/526
Grunddaten
- Betreff:
-
Zielvereinbarung Theater Vorpommern GmbH (durch das Land M-V überarbeitete Fassung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.11.2015
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts-.und Hansestadt Greifswald nimmt zur Kenntnis, dass die mit Beschluss der Bürgerschaft (B239-O9/15) geforderte Unterschriftbedingung durch das Land akzeptiert und in die überarbeitete Zielvereinbarung (Anlage 1) aufgenommen wurde. Sie billigt die Unterschriftsleistung des Oberbürgermeisters unter die überarbeitete Zielvereinbarung (Anlage 1).
Sachdarstellung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 12. Oktober 2015 die Beschlussvorlage - Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land zur Finanzierung der Theater Vorpommern GmbH - beraten und die Annahme der Zielvereinbarung mit der Beschlussnummer B239-O9/15 grundsätzlich unter Ergänzung einer Unterschriftsbedingung beschlossen. Diese Bedingung lautet, dass das Land sich zur Übernahme des in der Anlage 1 zur Zielvereinbarung als „zusätzlicher Zuschussbedarf strukturell (bisher ungedeckt)“ bezeichneten Fehlbetrages in Höhe von 1,4 Mio. Euro bereit erklärt.
Neben der Greifswalder Bürgerschaft haben alle weiteren beteiligten Vertretungskörperschaften dem Abschluss der Zielvereinbarung mit zum Teil eigenen Nebenbedingungen grundsätzlich zugestimmt. Die von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald formulierte Bedingung zur Übernahme des strukturell bisher ungedeckten Fehlbetrages in Höhe von 1,4 Mio. Euro durch das Land findet sich ebenfalls in der Beschlüssen von Stralsund, dem Kreis Vorpommern Rügen, von Neubrandenburg und Neustrelitz wieder.
Aufgrund der Tatsache, dass keine Trägerkörperschaft die Zielvereinbarung ohne zusätzliche Unterschriftbedingungen angenommen hat, wurde allen Beteiligten am 04. November 2015 vom Land eine überarbeitete Zielvereinbarung zugesendet. Der Minister bat in seinem beigefügten Anschreiben darum, ihm die unterzeichnete Zielvereinbarung zwecks Absicherung des laufenden Betriebes und zur Abwendung erheblicher finanzieller Schwierigkeiten der Theater- und Orchestergesellschaften spätestens sieben Tage nach Erhalt seines Schreibens zukommen zu lassen.
Änderungen der überarbeiteten Zielvereinbarung vom 04. November 2015 gegenüber der ursprünglichen bereits von der Bürgerschaft beschlossenen Zielvereinbarung vom 24. Juli 2015
- Seite 1 und 12
Namensänderung: Oberbürgermeister Dr. Arthur König geändert in Dr. Stefan Fassbinder
- Seite 3
Formatänderung wegen Einfügung Seite 4
- Seite 4
„Das Land erklärt sich zur Übernahme des in der Anlage 1 zur Zielvereinbarung als
"zusätzlicher Zuschussbedarf strukturell (bisher ungedeckt)" bezeichneten Fehlbetrages in Höhe von 1,4 Mio. Euro bereit. Hierzu erhöht das Land zusätzlich zu den Festlegungen unter Nummer V (Finanzierung) seinen Basiszuschuss an das Staatstheater Nordost ab 2019 um jährlich 350.000 Euro. Die Aktualisierung der dem Eckwertepapier zugrunde liegenden Prognosen, die in der Arbeitsgruppe 2 zu thematisieren ist, wird davon nicht berührt.“
- Einfügung der Unterschriftsbedingung aus den Beschlüssen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und weiter Vertretungskörperschaften
- Seite 9
„Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erklärt gemäß Eckwertepapier vom 12.12.2014 seine Bereitschaft, die Zuschüsse an die TOG bis zu einer Änderung des FAG in bisheriger Höhe aufrecht zu erhalten. Die Mittel sollen zu 40 Prozent dem Standort Neustrelitz und zu 60 Prozent Neubrandenburg zugerechnet werden. Nach Gründung eines Staatstheaters Nordost verzichtet der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf eine Rolle als Mitgesellschafter, sichert jedoch Zuschüsse an die Theatergesellschaft zu.“
- Einfügung zur Klarstellung wurde durch den Landkreis erbeten, das ist kein neuer Sachverhalt und war bereits im Eckwertepapier vom 12. Dezember 2014 enthalten.
- Seite 10
„Alternativen: Autonomie/Teilautonomie
Die kommunalen Gremien der Träger haben bis zum 31. Oktober 2015 Beschlüsse zur
Zielvereinbarung gefasst, auf deren Grundlage die Zielvereinbarung überarbeitet wurde und den Kommunen in der vorliegenden Fassung zugesandt wurde. Dieses Angebot ist aus der Sicht des Landes abschließend. Sollten die Kommunen das Angebot des Landes nicht annehmen, gelten die Alternativen aus dem Eckwertepapier vom 12. Dezember 2014.“
- zeitliche Aktualisierung auf die bereits vorhandene Beschlusslage und Klarstellung, dass es sich um ein vom Land abschließendes Angebot handelt
- Seite 11
„Die Unterschriftsleistung der kommunalen Träger zur Absicherung des laufenden Betriebes der Theatergesellschaften erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die kommunalen Gremien keine der geänderten Fassung der Zielvereinbarung entgegen stehenden Beschlüsse fassen und damit die Zielvereinbarung einschließlich der damit verbundenen Leistungen des Landes ihre Wirksamkeit verliert.“
- Einfügung ermöglicht die Unterschriftleistung der Oberbürgermeister und Landräte bis zum 11. November 2015 unter Vorbehalt, bevor die Vertretungskörperschaften der überarbeiteten Zielvereinbarung zugestimmt haben
Fazit
Die Unterschriftbedingung - Übernahme des strukturellen Fehlbetrags von 1,4 Mio. € durch das Land - wurde in die beigefügte Zielvereinbarung aufgenommen. Alle weiteren Einfügungen und Änderungen haben klarstellenden Charakter.
Die Hansestadt Stralsund hat der überarbeiteten Zielvereinbarung vom 4. November 2015 bereits in seiner Bürgerschaftssitzung am 5. November 2015 unter Verweis auf die Dringlichkeit zugestimmt. Der Landkreis Vorpommern Rügen wird nach derzeitigem Stand ebenfalls die geänderte Zielvereinbarung unterschreiben.
Der Forderung der UHGW nach Teilnahme von Mitgliedern des Kulturausschusses an den Arbeitsgruppen wurde vom Land nicht entsprochen, da laut Anschreiben des Ministers Brodkorb vom 4. November 2015 „die Anzahl der Arbeitsgruppenmitglieder auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken ist. Vielmehr sollten die Mitglieder der Kulturausschüsse durch die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister laufend über die Verhandlungen informiert werden.“ Die Teilnahme an den Arbeitsgruppensitzungen war von der Greifswalder Bürgerschaft nicht als Unterschriftsbedingung formuliert worden.
Finanzierung |
Mit der Annahme der Zielvereinbarung verpflichtet sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald, für die Jahre 2016 und 2017 seine bisherigen direkten und indirekten Zuschüsse beizubehalten.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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140,2 kB
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