Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/508

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Variante 4 der nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten 1 – 5 für die Nachnutzung der bauzeitlichen Fußgängerbehelfsbrücke nach Fertigstellung der Grundinstandsetzung der Klappbrücke in Wieck.

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Sachdarstellung

Variante 1: Verbleib am Standort neben der Klappbrücke

Die Fußgängerbrücke wurde für die Passage von Fußgängern und Radfahrern für die Zeit der Grundinstandsetzung der Klappbrücke neben dieser errichtet. Einem Verbleib an dieser Stelle wurde in 2. Lesung zwar durch das Wasser- und Schifffahrtsamt mit Auflagen zugestimmt; eine Ablehnung erfolgte jedoch abschließend durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V. Die Beeinträchtigung auf die das Ortsbild prägende, denkmalgeschützte Klappbrücke ist nach Ansicht der oberen Denkmalschutzbehörde dauerhaft nicht verantwortbar. Diese, ehemals Vorzugsvariante des Fachamtes, wird daher nicht weiter verfolgt.

 

 

P7150075

Ansicht von Westen

 

 

Variante 2: Ersatz für die zurückgebaute Holzbrücke im Ostseeviertel Ryckseite auf den Treidelpfad

 

Die frühere Holzbrücke an o.g. Stelle wurde wegen Baufälligkeit in 2014 zunächst gesperrt und zwischenzeitlich komplett zurückgebaut. Diese zusätzliche Anbindung des OV Ryckseite an den Treidelpfad ist eine Forderung aus der dortigen Bewohnerschaft. Alternativ zur Verwendung von Teilen der Fußgängerbrücke wurde die Errichtung von 2 Durchlassbauwerken über die Gräben mit oben liegender Dammschüttung als Verkehrsanlage geprüft und eine dementsprechende Ausschreibung durchgeführt. Das Ergebnis der Submission ergab, dass die Leistung für ~ 17.000 € beauftragt wird; geplante Haushaltsmittel stehen in Höhe von 25.000 € zur Verfügung. (Anmerk. Der Rück- und Neubau von Teilen der Behelfsbrücke an dieser Stelle würde ca. 80.000 € kosten.)

 

 


Variante 3: Ersatz für die Ryckgrabenquerung am Neuen Friedhof nach Wackerow

In Verlängerung der Straße „Am neuen Friedhof“ verbindet eine Brücke über den Ryckgraben Greifswald mit der Gemeinde Wackerow. Die Stadtgrenze verläuft mitten durch den Ryckgraben mit der Folge, dass dieses Bauwerk eigentlich einer zwischen UHGW und Wackerow geteilten Baulast unterliegt. Das Bauwerk stammt aus dem Jahr 1910 und ist wegen des schlechten Zustandes für den Kfz-Verkehr gesperrt. Eine vorerst bis 2016 befristete Tragfähigkeitsuntersuchung aus dem Jahr 2010 brachte das Ergebnis, dass die Brücke auf einem 2,50 m breiten Streifen von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann. Im Jahre 2016 steht die nächste routinemäßige Brückenprüfung an. Es gibt zurzeit keine Anhaltspunkte, dass die auf Fußgänger und Radfahrer beschränkte Brückennutzung weiter eingeschränkt werden müsste. Bemühungen Greifswalds, gemeinsam mit dem Amt Landhagen/Gemeinde Wackerow einen Ersatzbau, für Kfz-Verkehr zugelassen, zu errichten, scheiterten an der finanziellen Lage in der Gemeinde Wackerow und zuletzt am dortigen Bürgerwillen.

 

Vorteile

- Herstellung einer langlebigen, dauerhaften Verkehrsverbindung zwischen Greifswald und

  Wackerow für Fußgänger und Radfahrer,

 

Nachteile

- finanzieller Aufwand wie bei Variante 2 ebenfalls sehr hoch,

- Vereinbarung mit Gemeinde Wackerow erforderlich (u. a. Kostenteilung),

- zusätzlich Abbruchkosten der alten Straßenbrücke ca. 25.000 €

 

 

Variante 4: Zurückbauen, Einlagern als Ersatzbrücke für Notfälle/ Baumaßnahmen

Die Fußgängerbrücke wird zurückgebaut, auf vorhandenen städtischen Lagerflächen eingelagert und steht so für erneute Baumaßnahmen oder Havarien an der Klappbrücke Wieck oder auch an anderen Brückenbauwerken im Stadtgebiet zur Verfügung.

 

Vorteile

- es entstehen in vorgenannten Fällen keine Anschaffungs- sondern nur Montagekosten,

- relativ kurzfristige Reaktion im Havariefall möglich,

- bei planmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen z. B. an anderen Brückenbauwerken im Stadt-

  gebiet ist sofort bauzeitlicher Ersatz aus eigenem Bestand vorhanden

- Ansicht von Westen auf die Klappbrücke wird nicht beeinträchtigt,

 

Nachteile

- Kosten für Auf- und Abbau wie unter Variante 2

- jährlicher Wartungsaufwand auch auf Lagerplatz erforderlich

- lfd. Folgekosten Unterhaltung auf Lagerplatz ca. 1.500 €/a

  kalkulatorische Kosten (Abschreibung)                4.895,68 €/a

 

 

Variante 5 Ryckquerung an anderer Stelle

Der von der OTV Wieck/Ladebow eingebrachte Prüfauftrag wurde von der Verwaltung in 2 Varianten dem Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund als zuständiger Behörde für den Ryck als Bundeswasserstraße vorgestellt. In beiden Fällen

a)       parallele Öffnung zu den Brückenzügen der Klappbrücke,

b)       ständig geöffnet und nur zu 2 Kernzeiten (Schulbeginn und –ende) geschlossen

lehnte das Wasser- und Schifffahrtsamt eine weitere Ryckquerung unter Hinweis auf die Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs auf dem Fluss ab. Daraufhin wurde seitens der Verwaltung diese Variante nicht weiter verfolgt.

 

Folgekosten

 

Ja                  Nein:

 

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Beschlüsse

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05.01.2016 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL) - Variantenabstimmung

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11.01.2016 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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11.01.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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12.01.2016 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur - Variantenabstimmung

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12.01.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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18.01.2016 - Hauptausschuss (HA) - einstimmig

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28.01.2016 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich