Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/511

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt das Produkt 3.6.3.01 im Haushaltsjahr 2016 um 30.000,00 € aufzustocken. Alle freien Träger der Schul- und Jugendsozialarbeit sowie alle Vereine und Initiativen der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald können bis zum 15.04.2016 einen Antrag bei der Stadtverwaltung auf Zuweisung eines Zuschusses stellen, der den Zweck der Maßnahme, ihre Finanzierung und den Eigenanteil ausweisen soll. Der Ausschuss für Sport, Jugend und Soziales soll über die gestellten Anträge und ihre Bescheidung informiert werden.

Reduzieren

Sachdarstellung

Die Einnahmen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer sind erheblich höher ausgefallen als geplant. Der sich daraus ergebende finanzielle Spielraum, soll trotz eines defizitären Haushaltes zu einem geringen Teil den Trägern der Schulsozial- und freien Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden. In den vergangenen Jahren sind die Förderungsmöglichkeiten durch die sog. ESF-Mittel immer schwieriger und zudem stark eingegrenzt wurde. Dies macht es für kommunale Träger im Bereich niedrigschwelliger Angebote nahezu unmöglich Fördermittel zu beantragen, obwohl gerade in diesem Bereich ein Bedarf besteht, z.B. im Bereich der sich im Areal des Volksstadions befindenden Skaterbahn. Deswegen ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

Die Verteilung dieses finanziellen Spielraumes soll nicht von einem Zufall oder einem Informationsvorsprung abhängen. Vielmehr soll allen in Betracht kommenden Vereinen und Institutionen die Möglichkeit gegeben werden, entsprechende Anträge zu stellen. Dieses Verfahren hat sich insbesondere im Bereich des Sportes bereits mehrfach bewährt und garantiert die größtmögliche Transparenz bei der Verteilung der städtischen Haushaltsmittel. Außerdem wird durch diese Vorgehensweise eine Gleichbehandlung aller Vereine und Institutionen, die für die Stadt eine wertvolle Arbeit leisten, hergestellt.

 

Finanzierung

 

 

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

 

 

 

 

 

1

10

36301-54190000

Zuschüsse Jugendförderung gem. § 6 Abs.2 KJFG

30.000

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2016

210.000

251.000*

-30.000

 

* per ÜPL wurde Planansatz um 11.000 € erhöht (Beschluss BS B271-09/15 v. 16.11.15)

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2016

61100-40210000- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

30.000,00

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

16.11.2015 - Bürgerschaft (BS) - verwiesen

Erweitern

11.01.2016 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

Erweitern

18.01.2016 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

28.01.2016 - Bürgerschaft (BS)

Erweitern

25.04.2016 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend