Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/538
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste für die Projektaufrufe zur EFRE-Förderung gemäß ISEK-Strategiepapier
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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12.01.2016
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft
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Beratung
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13.01.2016
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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11.01.2016
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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18.01.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.01.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt für den Projektaufruf 2015 zur Erschließung der EFRE-Fördermittel „Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung“ folgende Rangordnung der im ISEK-Strategiepapier genannten Projekte (inklusive Ergänzungen vom 13.04.2015 sowie 27.04.2015). Die Projekte bedienen die Ziele 9 (Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung) und 6 (Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz) des Operationellen Programms M-V.
Rang |
Projekt |
Ziel 9 |
Ziel 6 |
1 |
Ersatzneubau des Schulstandortes Integrierte Gesamtschule „Erwin Fischer“ inklusive Neubau Sporthalle (IGS) |
x |
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2 |
Umgestaltung des Hanserings zwischen Knoten Hansering / Stralsunder Straße bis zum Fangenturm (1. Bauabschnitt) |
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x |
3 |
Sanierung / Ersatzneubau Sporthalle der Caspar-David-Friedrich-Schule |
x |
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4 |
Umgestaltung des Hanserings zwischen Fangenturm und Platz der Freiheit (2. Bauabschnitt) |
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x |
Dem ersten Projektaufruf 2015 folgt gemäß der Richtlinie zur Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung – EFRE (StadtentwFöRL M-V, Entwurf vom 26.11.2015) ein nächster Projektaufruf im Jahr 2017. Für den Projektaufruf 2017 ist bislang folgende Rangordnung vorgesehen, wobei die ggf. im Projektaufruf 2015 nicht berücksichtigten Projekte gemäß der genannten Rangordnung prioritär behandelt werden.
Rang |
Projekt |
Ziel 9 |
Ziel 6 |
5 |
Schulneubau einer Grundschule (bislang nur als Handlungsfeld, nicht als konkretes Projekt im ISEK-Strategiepapier benannt) |
x |
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6 |
Erneuerung der Sportanlage Volksstadion |
x |
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7 |
Sanierung / Ersatzneubau Alexander von Humboldt-Gymnasium |
x |
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8 |
Westliche Robert-Blum-Straße / Theaterplatz |
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x |
9 |
Umgestaltung / Sanierung der KiTa Regenbogen als inklusive KiTa |
x |
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10 |
Ergänzungsprojekt IGS „Erwin-Fischer“: Begegnungsräume für den Stadtteil im Schulkomplex |
x |
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11 |
Sportanlage Dubnaring |
x |
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12 |
Sporthalle III - Puschkinring |
x |
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13 |
Sanierung der Sportanlage Philipp-Müller-Stadion (Förderung eines Dritten) |
x |
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14 |
Sanierung der Sportanlage des HFC Greifswald 92 e.V. (Förderung eines Dritten) |
x |
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15 |
Sanierung der Sportanlage der HSG Universität Greifswald e.V. (Förderung eines Dritten) |
x |
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16 |
Sanierung der Anlagen des Seesportclubs Greifswald (Förderung eines Dritten) |
x |
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Eine dynamische Anpassung der Projekte sowie der Rangordnung für den Projektaufruf 2017 soll im Rahmen des weiteren ISEK-Planungsprozesses sowie der Sportstättenkonzeption (vgl. B237-09/15 vom 12.10.2015) bis Ende 2016 erfolgen. Demnach kann die im Ergebnis der ISEK-Planungen aktualisierte Projektliste für den Projektaufruf 2017 genutzt werden.
Die Aufnahme in diese EFRE-Projekt-Rangordnung schließt eine ggf. vorzeitige Realisierung aus städtischen und / oder Städtebaufördermitteln bzw. weiterer Fördermittelquellen nicht aus. Dies betrifft insbesondere die Projekte Sportanlage Dubnaring und Sporthalle III – Puschkinring, für die eine Durchführung mit Städtebaufördermitteln geplant ist.
Sachdarstellung
Die Aufgabe der Projektauswahl der im Strategiepapier genannten Projekte wird durch EU-seitige Vorgaben an die Stadt delegiert. Die erste, durch die Stadt vorzunehmende Projektauswahl ist gemäß Operationellem Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wie folgt vorgesehen: „Die Kommunen nehmen unter der Gesamtheit von potenziell durchführbaren Projekten für ihre Stadt eine Auswahl von Projekten vor, die zur bestmöglichen Umsetzung ihrer ISEK beitragen, die sie im Rahmen der Aufrufe für eine Förderung anmelden (1. Stufe). Bei mehreren Projektvorschlägen wird eine Rangordnung festgelegt („Ranking“). Das Abstimmungsverfahren zur Auswahl der Projekte ist zu dokumentieren (z.B. Beschluss der Stadtvertretung). Die Dokumentation ist der Bewerbung um Fördermittel beizulegen.“ […] „Die finale Projektauswahl unter allen eingereichten Projekten als zweite Stufe der Projektauswahl wird im Anschluss durch ein Auswahlgremium auf Landesebene vorgenommen. Dabei werden die von den einzelnen
Kommunen in der ersten Projektauswahlstufe gesetzten Prioritäten berücksichtigt.“ (Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V vom 30.09.2015.)
Das Strategiepapier zum ISEK wurde am 16.02.2015 von der Bürgerschaft einstimmig beschlossen (BV145-05/15). Am 13.04.2015 gab es einen Bürgerschaftsbeschluss (B159-06/15) zur „Ergänzung weiterer Maßnahmen zum ISEK-Strategiepapier“. Am 27.04.2015 folgte ein weiterer Bürgerschaftsbeschluss (B172-06/15) als „Aktualisierte Ergänzung weiterer Maßnahmen zum ISEK-Strategiepapier“. Die beiden Ergänzungen wurden ins laufende Bewertungsverfahren auf Landesebene nachgereicht. Im Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V vom 03.06.2015 wurde das eingereichte Strategiepapier zur Erschließung der EFRE-Mittel positiv bewertet. Die Einzelprojektbewertung liest sich wie folgt:
„Die dargestellten Projekte
- Umgestaltung/ Sanierung/ Neubau von Schulen, Sportstätten, Kindertageseinrichtungen, bspw.
- Neubau Schulstandort IGS „Erwin Fischer“
- Kita „Regenbogen“ als inklusive Kita analog zur IGS-Fischer
- Umgestaltung des Hanserings
lassen erwarten, dass mit deren Umsetzung ein besonderer Beitrag zur Erreichung der spezifischen Ziele der Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung geleistet werden kann.“
Das Leitprojekt „Bauliche Sanierung des Theaters“ hingegen wurde abgelehnt, zumal die Gesamtkosten des Projektes deutlich über dem vorgesehenen Budget liegen.
Die Ergänzung der Projektliste um den Schulneubau einer Grundschule (Rang 5) ist einerseits durch die positive ministeriale Bewertung des Handlungsfelds möglich und ergibt sich andererseits aus den nunmehr vorliegenden Ergebnissen der Schülerzahlprognosen der städtischen Statistikstelle sowie den Zwischenergebnissen der Schulentwicklungsplanung des Landkreises.
Die Antragsunterlagen für den Projektaufruf 2015 sowie die Richtlinie zur Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung – EFRE (StadtentwFöRL M-V, Entwurf vom 26.11.2015) wurden der Stadt Greifswald am 07.12.2015 übersandt. Demnach sind die Projektanträge bis zum 15. Februar 2016 beim Landesförderinstitut (LFI) einzureichen. Bis zum 18.03.2016 erfolgt eine Förderentscheidung durch das jeweils zuständige Ministerium / Auswahlgremium und Mittelung an die Antragsteller. Bis zum 17. Juni 2016 sind die qualifizierten Zuwendungsanträge mit baufachlicher Prüfung einzureichen. Der Erlass der Zuwendungsbescheide durch das LFI erfolgt bis zum 01.07.2016.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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50,1 kB
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