Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/543
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebes See- und Tauchsportzentrum und Übertragung von Anlagevermögen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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11.01.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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18.01.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.01.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1.
die Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald See- und Tauchsportzentrum (STZ).
§ 7 Absatz 2 der Eigenbetriebssatzung enthält folgende Fassung:
„Der Betriebsausschuss hat 5 Mitglieder, von denen 2 sachkundige Einwohner sind sowie 7 stellvertretende Ausschussmitglieder, von denen 5 Mitglieder der Bürgerschaft sein müssen.“
2.
zum 01.01.2016 die Zuordnung des mit dem „Schipp in“ bebauten Grundstückes in Greifswald, Am Hafen 3, Gemarkung Wieck, Flur 1, Flurstück 74/3 mit einer Größe von 1.277 m² zum Anlagevermögen des STZ inklusive Sonderposten zu den am 01.01.2016 fortgeschriebenen Werten der Eröffnungsbilanz der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 2) .
Sachdarstellung
Mit Beschluss B226-09/15 vom 12.10.2015 hat die Bürgerschaft den Maßnahmeplan zum Zukunftskonzept des STZ beschlossen.
In diesem waren auch unter lfd. Nummer 1 und 4 die Überarbeitung der Eigenbetriebssatzung, die Installierung eines Betriebsausschusses sowie die Zuordnung des „Schipp in“ zum Vermögen des Eigenbetriebes STZ festgesetzt.
Zu1.
Als Anlage 1 ist der Vorlage eine Synopse beigefügt, die sowohl die derzeit geltende Betriebssatzung sowie die Neufassung zur besseren Übersicht beinhaltet.
Wesentliche Änderungen betreffen
- die Namensänderung
- den Gegenstand des Eigenbetriebes (Wegfall der Arthur Becker,
- die Installierung und Zusammensetzung eines Betriebsausschusses
- sowie die Anpassung der Wertgrenzen der Entscheidungskompetenzen entsprechend der Betriebsgröße.
Gleichzeitig wurde die Satzung den geänderten Regelungen der KV M-V sowie der EigVO M-V angepasst. Grundlage war die durch das Ministerium für Inneres und Sport vorgegebene Mustersatzung für Eigenbetriebe.
Der Betriebsschuss ist ein beratender und innerhalb der mit der Betriebssatzung festgesetzten Wertgrenzen beschließender Ausschuss der Bürgerschaft in Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Auf Grundlage der Verantwortung wird eine Anzahl von 5 Mitgliedern vorgeschlagen, davon 2 sachkundige Bürger. Der damit verbundene Aufwand (ca. 600 EUR jährlich) ist im Wirtschaftsplan 2016 ff. berücksichtigt.
Zu 2.
Das „Schipp in“ wird derzeit durch den Eigenbetrieb bewirtschaftet, zwischen Stadt und Eigenbetrieb besteht ein Mietverhältnis. Die Miete beträgt 15.600 EUR jährlich. Entsprechend des Maßnahmeplanes sind Umbauten durch den Eigenbetrieb 2016 und 2017 geplant, die zur Ergebnisverbesserung beitragen sollen.
Nach den Regelungen der EigVO soll der Eigenbetrieb mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet sein. Vermögensgegenstände sollen unter Einhaltung des Grundsatzes der Haushaltsklarheit und -wahrheit der Aufgabe folgen. Sonderposten zum Anlagevermögen folgen zwingend dem entsprechenden Anlagevermögen. Die Übertragung von der Stadt zum Eigenbetrieb hat dabei nach doppischen Bewertungsgrundsätzen zu erfolgen. Es sind somit alle Bilanzpositionen der Stadt zum Stichtag zu gleichen Werten in die Bilanz des Eigenbetriebes zu übertragen
In der Anlage 2 sind die in der Eröffnungsbilanz für das Grundstück „Schipp in“ festgesetzten Werte und die Fortschreibung auf den 31.12.2015/01.01.2016 dargestellt.
Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Die Auswirkungen sind im Maßnahmeplan dargestellt und im Wirtschaftsplan 2016 ff. berücksichtigt. Der Eigenbetrieb spart die Mietzahlungen an die Stadt, die aber wegen des Verlustausgleiches auch durch den städtischen Haushalt im THH11 an den Eigenbetrieb liquiditätsmäßig erfolgen muss. Ab 2016 sind die Abschreibungen abzüglich der Auflösung aus Sonderposten im Ergebnis des Eigenbetriebes enthalten.
Die Ergebnisverbesserung beträgt 10.300 EUR.
Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt:
Im Immobilienverwaltungsamt sind Mindereinnahmen bei Mietzahlungen zu berücksichtigen, die Abschreibungen fallen weg.
In der städtischen Bilanz wird aus dem Anlagevermögen in gleicher Höhe Finanzanlagevermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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159,1 kB
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2
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öffentlich
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43,3 kB
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