Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/511
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Schulsozial- und freien Jugendarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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16.11.2015
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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11.01.2016
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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18.01.2016
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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28.01.2016
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beschlussfassung
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25.04.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt das Produkt 3.6.3.01 im Haushaltsjahr 2016 um 30.000,00 € aufzustocken. Alle freien Träger der Schul- und Jugendsozialarbeit sowie alle Vereine und Initiativen der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald können bis zum 15.04.2016 einen Antrag bei der Stadtverwaltung auf Zuweisung eines Zuschusses stellen, der den Zweck der Maßnahme, ihre Finanzierung und den Eigenanteil ausweisen soll. Der Ausschuss für Sport, Jugend und Soziales soll über die gestellten Anträge und ihre Bescheidung informiert werden.
Sachdarstellung
Die Einnahmen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer sind erheblich höher ausgefallen als geplant. Der sich daraus ergebende finanzielle Spielraum, soll trotz eines defizitären Haushaltes zu einem geringen Teil den Trägern der Schulsozial- und freien Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden. In den vergangenen Jahren sind die Förderungsmöglichkeiten durch die sog. ESF-Mittel immer schwieriger und zudem stark eingegrenzt wurde. Dies macht es für kommunale Träger im Bereich niedrigschwelliger Angebote nahezu unmöglich Fördermittel zu beantragen, obwohl gerade in diesem Bereich ein Bedarf besteht, z.B. im Bereich der sich im Areal des Volksstadions befindenden Skaterbahn. Deswegen ist dringender Handlungsbedarf gegeben.
Die Verteilung dieses finanziellen Spielraumes soll nicht von einem Zufall oder einem Informationsvorsprung abhängen. Vielmehr soll allen in Betracht kommenden Vereinen und Institutionen die Möglichkeit gegeben werden, entsprechende Anträge zu stellen. Dieses Verfahren hat sich insbesondere im Bereich des Sportes bereits mehrfach bewährt und garantiert die größtmögliche Transparenz bei der Verteilung der städtischen Haushaltsmittel. Außerdem wird durch diese Vorgehensweise eine Gleichbehandlung aller Vereine und Institutionen, die für die Stadt eine wertvolle Arbeit leisten, hergestellt.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
10 |
36301-54190000 |
Zuschüsse Jugendförderung gem. § 6 Abs.2 KJFG |
30.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2016 |
210.000 |
251.000* |
-30.000 |
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* per ÜPL wurde Planansatz um 11.000 € erhöht (Beschluss BS B271-09/15 v. 16.11.15) |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2016 |
61100-40210000- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
30.000,00 |
Folgekosten |
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Ja Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
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