Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/573
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von Fraktionsmitteln für Speisen und Getränke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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22.02.2016
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
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Beratung
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.02.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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14.03.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt, der Präsidentin der Bürgerschaft die Möglichkeit einzuräumen, in Sitzungen der kommunalen Gremien bei Bedarf Erfrischungsgetränke und ggf. einen kleinen Imbiss bereitzustellen. Die Bürgerschaft ermächtigt die Präsidentin der Bürgerschaft, hierfür auf ihre Verfügungsmittel zurückzugreifen. Die Ermächtigung gilt rückwirkend zum 01.01.2016.
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 05.08.2014 wurden den Gemeinden durch das Innenministerium Hinweise zur Verwendung von Fraktionszuwendungen für Präsente, Kranzspenden sowie für Speisen und Getränke übermittelt (Geschäftszeichen: - II 300-172.432). Hiernach sind die Ausgaben von Fraktionen für Erfrischungen nur dann zulässig, wenn die Gemeindevertretung generell festgelegt hat, dass in ihren Sitzungen entsprechende Essen und Getränke zur Verfügung gestellt werden.
Mit Wirkung zum 01.01.2014 trat für die Fraktionen in der Greifswalder Bürgerschaft eine neue „Richtlinie für den Umgang mit Fraktionszuwendungen“ in Kraft (B709-39/14). Diese legt fest, dass die Verwendung von öffentlichen Mitteln durch die Fraktionen für „Essen und Getränke, Erfrischungen, Bewirtungen“ beschränkt zulässig ist: „Zulässig sind alkoholfreie Tischgetränke bei Fraktionssitzungen, Presse- und Gästegesprächen in angemessenem Umfang sowie ein Imbiss bei lang andauernden Sitzungen, z.B. Klausurtagungen. Darüber hinausgehende Kosten für Bewirtungen und Verköstigungen sind nicht erstattungsfähig.“ Da die Bürgerschaft bisher keinen Beschluss gefasst hat, wonach in Sitzungen der Bürgerschaft Erfrischungen ausgereicht werden können, entspricht die Anwendung der Richtlinie in diesem Punkt nicht der Rechtsauffassung des Innenministeriums.
Der Beschluss dient der Herstellung der rechtlichen Grundlagen zur Beachtung der Rechtsauffassung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Notwendigkeit einer Anpassung der Richtlinie für den Umgang mit Fraktionszuwendungen der UHGW wird damit vermieden.
Als Einbringer fungiert Herr Bleckmann stellvertretend für den Rechnungsprüfungsausschuss.