Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/905
Grunddaten
- Betreff:
-
Familienfreundliche Gebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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02.06.2008
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Gestoppt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beratung
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05.06.2008
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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30.06.2008
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der „Satzung der Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis“ zu erarbeiten.
Die Änderung hat eine familienfreundliche Gebührensatzung der Stadt zum Ziel. In diesem Sinne sind alle Gebühren zu prüfen.
Insbesondere ist festzuschreiben, dass die behördliche Anmeldung neugeborener Kinder mit Hauptwohnsitz in Greifswald gebührenfrei wird.
Des Weiteren soll bei der behördlichen Anmeldung von Familien, die ihren Hauptwohnsitz nach Greifswald verlegen, die Anmeldung minderjähriger Kinder gebührenfrei sein.
Sachdarstellung
Im Rahmen des 10-Punkte-Programms für eine familienfreundliche Stadt hat die Hanse- und Universitätsstadt Greifswald sich mit Punkt 5 „Willkommenspakete“ für neugeborene Greifswalder und neu zuziehende Familien“ zum Ziel gesetzt, dass neugeborene Kinder sowie zuziehende Familien in unserer Stadt willkommen geheißen werden.
Dazu ist es kontraproduktiv, wenn Eltern bei der ersten Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung nach Geburt eines Kindes oder bei Neuzuzug einen Gebührenbescheid für die Anmeldung ihrer Kinder erhalten. Stattdessen sollte es ein Service der Stadt sein, den Eltern eine gebührenfreie Anmeldung ihrer Kinder zu ermöglichen. Dieser Service sollte auch offensiv beworben werden.
Kinder, die durch Geburt oder Zuzug in der Regel für viele Jahre ihren Hauptwohnsitz in Greifswald erhalten und der Stadt dadurch Zuweisungen des Landes in Größenordnungen einbringen, sollten diesen Erlass wert sein. Dass sich diese Investition eines Gebührenerlasses rechnet, zeigt das Begrüßungsgeld von 150 €, das Studierende für ihre Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in Greifswald erhalten.