Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/579
Grunddaten
- Betreff:
-
Verhandlungen über einen Gebietsänderungsvertrag mit der Gemeinde Wackerow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie)
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Beratung
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15.02.2016
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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23.02.2016
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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22.02.2016
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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23.02.2016
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft
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Beratung
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24.02.2016
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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22.02.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.02.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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14.03.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, mit der Gemeinde Wackerow Verhandlungen zur Eingemeindung aufzunehmen.
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister gemeinsam mit der Gemeinde Wackerow Verhandlungen mit dem Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Entschuldung der Gemeinde Wackerow aufzunehmen.
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister eine Aufstellung über die sich aus der geplanten Fusion mit der Gemeinde Wackerow ergebenden finanziellen Auswirkungen zu erstellen und diese der Bürgerschaft spätestens mit der Beschlussfassung über einen Gebietsänderungsvertrag vorzulegen.
Sachdarstellung
Die Gemeinde Wackerow ist erneut an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald herangetreten und möchte Verhandlungen über Gebietsänderungen mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aufnehmen. Einen einstimmigen Beschluss mit dem Ziel, die Gemeinde Wackerow in die Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf der Grundlage eines Gebietsänderungsvertrages einzugemeinden, ist am 21.10.2015 von der Gemeindevertretung Wackerow gefasst worden.
Auf Basis des im Jahre 2012 beschlossenen Vertrages sind die Bildung einer Ortsteilvertretung, die Anpassung des Ortsrechtes, die Rechtnachfolge der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und Regelungen zu Einrichtungen der Gemeinde, insbesondere der Erhalt der Standorte der Freiwilligen Feuerwehren als Vertragsgegenstand zu erwarten. Dies hat sich in ersten Vorgesprächen, die von der Verwaltung geführt wurden, bestätigt.
Zu regeln ist außerdem, wie der Fehlbetrag der Gemeinde Wackerow behandelt wird. Es ist zu klären, inwieweit Finanzmittel des Landes zur Entschuldung in Anspruch genommen werden können.
Im Rahmen der Gebietsänderung ist auch das Amt Landhagen zu beteiligen. Mit dem Amt ist eine Auseinandersetzungsvereinbarung zu schließen, die mit finanziellen Lasten für die Stadt verbunden sein kann.