Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/588

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 250.000,00 € für die Planung und Durchführung der Maßnahme „Radstation am Bahnhof der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“.

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Sachdarstellung

Die Errichtung einer Radstation in der Nähe des Greifswalder Bahnhofes ist ein Leitprojekt des Radverkehrsplanes 2010 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Beschluss der Bürgerschaft vom 01.11.2010, Drucksachen-Nr. 05/320). Derzeit bereitet die Verwaltung für die Realisierung des Projektes im Umfeld des Bahnhofs (voraussichtlich vor KAW-Halle) einen Fördermittelantrag nach Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des EFRE im Land Mecklenburg-Vorpommern vor. Nach Richtlinie steht für das Vorhaben ggf. eine Zuwendung in Höhe von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Aussicht, bei erhöhtem Landesinteresse bestünde auch die Möglichkeit einer Vollfinanzierung.

Ursprünglich war eine Projektlaufzeit von zwei Jahren für die Planung und den Bau der Anlage vorgesehen. Demnach sollte im Jahr 2016 die Planung der Radstation abgeschlossen und im Folgejahr 2017 der Bau realisiert werden.

Aufgrund des erheblichen Interesses von Seiten des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (MEIL M-V) an einer Gesamtrealisierung des Vorhabens im Jahr 2016 muss die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Kürze (spätestens bis zum 31.03.2016) einen Fördermittelantrag beim LFI Mecklenburg-Vorpommern einreichen, in dem die für die Planung und Realisierung der Radstation notwendigen Haushaltsmittel nachgewiesen werden.

 

Unvorhersehbarkeit:

Nach Gesprächen zwischen der UHGW und dem MEIL M-V im Januar 2016 wurde festgelegt, kurzfristig einen entsprechenden Fördermittelantrag für das Vorhaben zu stellen, um eine vollumfängliche Realisierung im Jahr 2016 zu ermöglichen. Bei der Aufstellung des Haushaltes war diese Entwicklung nicht absehbar.

 

Unabweisbarkeit:

Das Vorhaben ist auf Anraten des Fördermittelgebers (MEIL M-V) und unter Berücksichtigung des erhöhten Landesinteresses prioritär zu behandeln, um eine rasche Realisierung im Sinne der UHGW noch in diesem Jahr zu ermöglichen. Die UHGW steht hinsichtlich des FM-Abrufes für Zuwendungen nach der o. g. Richtlinie im Wettbewerb mit anderen Kommunen bzw. Antragstellern für ähnliche Vorhaben. Eine Verzögerung bei der Fördermittel-Antragstellung kann eine durch das MEIL M-V in Aussicht gestellte Vollfinanzierung gefährden und in Folge zu Mehrkosten für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald führen.

 

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

05

51101000 / 09610000  

Radstation

350.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2016

HHR aus 2015

80.000,00

20.000,00

 

0,00

 

250.000,00

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2016

THH 06 / 541000000 / 09620000

09620.40008

54100-M00007 – Umgestaltung Hansering

 

250.000,00

 

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Beschlüsse

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22.02.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

Erweitern

29.02.2016 - Hauptausschuss (HA)