Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/585

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beendigung des Ehrenbeamtenverhältnisses von Herrn Dietger Wille als 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Ablauf des 18.03.2016 aufgrund der Ernennung als Beamter auf Zeit beim Landkreis Vorpommern- Greifswald zum Beigeordneten.

 

Gemäß § 22 Absatz 2 Satz 1 Beamtenstatusgesetz i.V.m. § 30 Absatz 1 Landesbeamtengesetz M-V entscheidet die oberste Dienstbehörde darüber, ob die Voraussetzungen der Beendigung vorliegen und stellt den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest.

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Sachdarstellung

Herr Dietger Wille ist vom Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald in der Sitzung am 30.11.2015 zum Beigeordneten gewählt worden. Die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Zeit soll mit Wirkung vom 19.03.2016 erfolgen.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald am 16.02.2015 wurde Herr Dietger Wille aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters für die Wahlperiode der Bürgerschaft gewählt.

 

Gemäß § 22 Absatz 2 Satz 1 Beamtenstatusgesetz ist die Beamtin oder der Beamte entlassen, wenn ein öffentlich- rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn begründet wird. Diese Rechtsfolge gilt für alle in §§ 4 und 5 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) vorgesehenen Arten der Beamtenverhältnisse, dementsprechend auch für Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte (§ 5 BeamtStG).

 

Nach § 30 Absatz 1 Landesbeamtengesetz M-V ist die oberste Dienstbehörde zuständig. Sie entscheidet darüber, ob die Voraussetzungen des § 22 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz  vorliegen und stellt den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest.

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Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

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1

3

DK 1

Deckungsring 1

4.080

 

 

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HHJahr in €

gebunden in €

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1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2016

Deckungsring 1

-          3.200

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

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Beschlüsse

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29.02.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

14.03.2016 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig