Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/590

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, den Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“ zu bevollmächtigen, mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald Vereinbarungen über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklung gem. § 16 KiföG M-V i.V.m. §§ 78 b bis 78 e SGB VIII abzuschließen, welche die in der Anlage 1 dargestellten Platzkosten in den kommunalen Kindertageseinrichtungen zur Folge haben.

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Sachdarstellung

Der Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“ wurde gegründet, um neben weiteren Zielen mittel- bis langfristig den regelmäßigen Jahresfehlbetrag zu minimieren und Kostentransparenz herbeizuführen.

Vor dem Hintergrund dieser Zielstellungen wurden Platzkosten errechnet, welche die Maßgabe der Vollkostendeckung unter Einbeziehung hoher Einsparpotentiale beinhalten. Den größten Anteil an den Platzkosten haben nach wie vor die Personalkosten – sie betragen regelmäßig mehr als 80% der Gesamtkosten. Allein aus der Wirkung der 2015 verhandelten Neustrukturierung des TVöD-SuE resultiert eine Steigerung der Platzkosten um mehr als 5%. Durch eine gezielte Verjüngung des Personals und die Schaffung einer gesunden Altersdurchmischung konnten die Auswirkungen jedoch auf ein vertretbares Maß begrenzt werden.

Die Sachkosten, also die zum Betrieb der jeweiligen Einrichtung notwendigen Aufwendungen, wurden hingegen relativ stabil gehalten – Ausnahmen hierbei bilden aufgrund der gestiegenen Mietkosten die Horte Abenteuerland und Krull-Schule. Durch die erzielten Einsparungen konnten in relativ teuren Einrichtungen (Lütt Matten, Zwergenland, Inselkrabben, Weg ins Leben, Kleine Entdecker) auf eine komplette Umlage der anteiligen Zentralverwaltungskosten verzichtet und so die Platzkosten um diesen Betrag verringert werden.

Die Platzkosten wurden am 19. Januar 2016 mit dem Landkreis rechnerisch abgestimmt und werden nun zur abschließenden Verhandlung mit der Wohnsitzgemeinde eingebracht.

 

Über die zu erwarteten Platzkosten informierte der Eigenbetrieb die Eltern vorab durch detaillierte Aushänge in den Einrichtungen, Elternversammlungen und durch persönliche sowie fernmündliche Gespräche.

 

Die Platzkosten sind im Ergebnis der Abstimmung mit dem Landkreis etwas geringer ausgefallen als geplant. Insofern werden die im aktuellen Wirtschaftsplan 2016 enthaltenen Einnahmeziele nicht erreicht. Diesem Umstand stehen jedoch im gleichen Maße geringere Ausgaben gegenüber, so dass sich die Ergebnisse des Finanz- bzw. Ergebnishaushaltes nicht wesentlich ändern.

Für den Kernhaushalt ergeben sich durch die geringer als im Wirtschaftsplan 2016 angesetzten Platzkosten positive Auswirkungen, da die Anteile der Wohnsitzgemeinde niedriger ausfallen.

 

Hinweis: Die in der Anlage 1 ersichtlichen überproportionalen Steigerungen im Teilzeit- und Halbtagsbereich resultieren aus der Änderung der Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Greifswald für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in den Kindertageseinrichtungen vom 09.10.2014. Seit dem 01.01.2015 werden die Sachkosten unabhängig von der Betreuungsart gleichverteilt. Dies ist allen Trägern in Regelungsbereich dieser Richtlinie gemein und keine Eigenart des Eigenbetriebes.

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Beschlüsse

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22.02.2016 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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22.02.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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29.02.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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14.03.2016 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich