Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/653
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe im Städtebaulichen Sondervermögen 194 „Ostseeviertel Parkseite“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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25.04.2016
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV)
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Beratung
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18.04.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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26.04.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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09.05.2016
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Sachdarstellung
In der Haushaltsplanung 2015/2016 sind die zum damaligen Zeitpunkt bekannten und zur Verfügung stehenden Städtebaufördermittel mit zu realisierenden Maßnahmen untersetzt worden.
Durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern wurden keine Mittel für die Programmanmeldung 2015 bewilligt.
Grundlage für die Programmanmeldung war der Bürgerschaftsbeschluss Nr. B49-02/14 vom 15.09.2014 über die Prioritätenliste. In dieser war auch der Gedser Ring in der Kategorie C enthalten.
Aufgrund der Rückerstattungen von nicht zuwendungsfähigen Kosten diverser Einzelmaßnahmen, stehen dem Sondervermögen höhere Mittel zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Die Mittel sind vor allen noch abzurufenden Städtebaufördermitteln der vorangegangenen Bewilligungen zu verausgaben
Die Gesamtbaukosten werden auf ca. 800.000 Euro geschätzt. Um eine zeitnahe Realisierung der Sanierung zu gewährleisten, müssen die Planungsleistungen schnellstmöglich erarbeitet werden. Diese sollen in 2016 beauftragt werden. Die erforderlichen Mittel stehen im Städtebaulichen Sondervermögen zur Verfügung.
Im Haushalt 2016 des Städtebaulichen Sondervermögens 194 „Ostseeviertel Parkseite“ wurden keine Mittel für die Sanierung Gedser Ring eingestellt.
Der notwendige Komplementäranteil im Kernhaushalt für diese Maßnahme steht im Deckungsring des Produktes 51103000 im Teilhaushalt 05 zur Verfügung.
Die für die Realisierung dieser Maßnahme erforderlichen zusätzlichen Eigenanteile in Höhe von ca. 120.000 € aus dem Kernhaushalt werden ggf. in 2017 / 2018 zahlungswirksam. Diese sind in der Haushaltplanung der Folgejahre zu berücksichtigen.
Finanzierung |
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Städtebauliches Sondervermögen 194 „Ostseeviertel Parkseite“ Maßnahme: Gedser Ring
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
19 |
51103070/ 52692000/ 72692000 |
Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte |
100.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz für Maß-nahme HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2016 |
0,00 |
0,00 |
-100.000,00 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2016 |
51103070– 15543000 / 66750000 Rückführung nicht zuwendungsfähige Kosten |
100.000,00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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252 kB
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