Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/606

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt das „Seniorenförderkon-

zept der UHGW 2015-2020“ und  empfiehlt die Umsetzung der unter „4. Maßnahme Empfehlungen“ enthaltenen Maßnahmen vorbehaltlich der Haushaltsplanung.

Reduzieren

Sachdarstellung

Mit der Landkreisneuordnung im Jahr 2011 wurden bis dahin bestehende Zuständigkeiten und Strukturen auch im Bereich Sozialpolitik neu geordnet. Der Bereich und die Förderung der freien Wohlfahrtspflege liegt nun mehr im Zuständigkeitsbereich des Landkreises VG.

Gleichwohl hat jede Kommune und Gemeinde die Pflicht zur allgemeinen Daseinsvorsoge: KV M-V §2 Eigener Wirkungskreis (2) „Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises gehören insbesondere………., die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie des kulturellen Lebens,.. die gesundheitliche und soziale Betreuung,….“

 

Aus diesem Anlass und dem stetigem Anwachsen der Bevölkerungsgruppe 60+ in Greifswald entstand im Jahr 2012 die Notwendigkeit eines Seniorenförderkonzeptes.

Gemeinsam mit dem Seniorenbeirat und weiteren Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen und Verbänden sowie Trägern der freien Wohlfahrtspflege wurden grundsätzliche Handlungsfelder und Eckpunkte für eine gelingende Seniorenpolitik in Greifswald erörtert.

Im nächsten Schritt erfolgten die Betrachtung und die Analyse der einzelnen Handlungsfelder sowie der vorhandenen Angebote für Senioren und Seniorinnen. Um gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Situation ableiten zu können, war die Betrachtung der einzelnen Altersgruppen innerhalb der Bevölkerungsgruppe der Senioren und Seniorinnen sehr hilfreich.

 

Die durch die Arbeitsgruppe zusammengetragenen Maßnahme-Empfehlungen beinhalten eher grundsätzliche Entscheidungen. Sollten alle Maßnahme-Empfehlungen oder auch nur ausgewählte Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen werden, sind diese mit Aufgaben und Zuständigkeiten für deren Umsetzung und der eventuell finanziell notwendigen Mittel weiter zu untersetzen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

18.04.2016 - Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie)

Erweitern

18.04.2016 - Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV)

Erweitern

19.04.2016 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)

Erweitern

19.04.2016 - Ortsteilvertretung Eldena (OTV El) - nicht behandelt

Erweitern

20.04.2016 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - mit Änderungen

Erweitern

20.04.2016 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)

Erweitern

20.04.2016 - Ortsteilvertretung Friedrichshagen (OTV Fr) - zur Kenntnis genommen

Erweitern

21.04.2016 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)

Erweitern

25.04.2016 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

Erweitern

25.04.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - mit Änderungen

Erweitern

27.04.2016 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft

Erweitern

09.05.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

23.05.2016 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig