Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/606

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt das „Seniorenförderkon-

zept der UHGW 2015-2020“ und  empfiehlt die Umsetzung der unter „4. Maßnahme Empfehlungen“ enthaltenen Maßnahmen vorbehaltlich der Haushaltsplanung.

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Sachdarstellung

Mit der Landkreisneuordnung im Jahr 2011 wurden bis dahin bestehende Zuständigkeiten und Strukturen auch im Bereich Sozialpolitik neu geordnet. Der Bereich und die Förderung der freien Wohlfahrtspflege liegt nun mehr im Zuständigkeitsbereich des Landkreises VG.

Gleichwohl hat jede Kommune und Gemeinde die Pflicht zur allgemeinen Daseinsvorsoge: KV M-V §2 Eigener Wirkungskreis (2) „Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises gehören insbesondere………., die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie des kulturellen Lebens,.. die gesundheitliche und soziale Betreuung,….“

 

Aus diesem Anlass und dem stetigem Anwachsen der Bevölkerungsgruppe 60+ in Greifswald entstand im Jahr 2012 die Notwendigkeit eines Seniorenförderkonzeptes.

Gemeinsam mit dem Seniorenbeirat und weiteren Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen und Verbänden sowie Trägern der freien Wohlfahrtspflege wurden grundsätzliche Handlungsfelder und Eckpunkte für eine gelingende Seniorenpolitik in Greifswald erörtert.

Im nächsten Schritt erfolgten die Betrachtung und die Analyse der einzelnen Handlungsfelder sowie der vorhandenen Angebote für Senioren und Seniorinnen. Um gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Situation ableiten zu können, war die Betrachtung der einzelnen Altersgruppen innerhalb der Bevölkerungsgruppe der Senioren und Seniorinnen sehr hilfreich.

 

Die durch die Arbeitsgruppe zusammengetragenen Maßnahme-Empfehlungen beinhalten eher grundsätzliche Entscheidungen. Sollten alle Maßnahme-Empfehlungen oder auch nur ausgewählte Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen werden, sind diese mit Aufgaben und Zuständigkeiten für deren Umsetzung und der eventuell finanziell notwendigen Mittel weiter zu untersetzen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.04.2016 - Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV)

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18.04.2016 - Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie)

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19.04.2016 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)

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19.04.2016 - Ortsteilvertretung Eldena (OTV El) - nicht behandelt

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20.04.2016 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)

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20.04.2016 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - mit Änderungen

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20.04.2016 - Ortsteilvertretung Friedrichshagen (OTV Fr) - zur Kenntnis genommen

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21.04.2016 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)

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25.04.2016 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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25.04.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - mit Änderungen

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27.04.2016 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft

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09.05.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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23.05.2016 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig