Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/639
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 13 – Am Elisenpark –, 2. Änderungsbeschluss,
Umbenennung des Bebauungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)
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Beratung
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20.04.2016
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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26.04.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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09.05.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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23.05.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den 2. Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 – Am Elisenpark – wie folgt:
- In Abänderung des 1. Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 13 – An den Gewächshäusern – (siehe Anlage 2, Beschluss B345-17/11 vom 04.07.2011) wird der Bebauungsplan (gem. Anlage 1 zum Beschluss, Abgrenzung des Geltungsbereiches) in – Am Elisenpark – umbenannt.
- Die Umbenennung ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung
Mit Beschluss der Bürgerschaft (B85-03/14 vom 27.10.2014) erfolgte die Umbenennung der Straße „An den Gewächshäusern“ in „Am Elisenpark“.
Da Bebauungspläne in Greifswald üblicherweise nach denen im Geltungsbereich liegenden bzw. tangierenden Hauptstraßen benannt werden, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen und dies auch für die folgenden, noch notwendigen Schritte des Bebauungsplanverfahren zu gewährleisten, sollte die Bezeichnung des Bebauungsplanes Nr. 13 von – An den Gewächshäusern – in – Am Elisenpark – geändert werden.
Die Zielstellungen der Planung sowie der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 haben sich nicht geändert. Die derzeitigen und die angestrebten Nutzungen des gesamten Bereiches um die ehemalige Straße „An den Gewächshäusern“ lassen jedoch keinerlei Rückschlüsse mehr auf die ehemals vorhandene Gewächshausanlage des VEB „Gut Gartenbau“ zu.
Vor dem Hintergrund der genannten Umbenennung des Straßennamens sowie zu Vereinfachung der Dokumentation und Darstellung des laufenden B-Planverfahrens ist die Umbenennung des Bebauungsplanes notwendig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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398,2 kB
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2
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öffentlich
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671,9 kB
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