Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/643

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot als angemessenes Mittel für den Erhalt der Baderstraße 2 in Betracht kommen kann und welche finanziellen Auswirkungen der Erlass dieses Gebotes auf den städtischen Haushalt haben wird.

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Sachdarstellung

Das Gebäude Baderstraße 2 ist gem. § 5 (1) Denkmalschutzgesetz als Einzeldenkmal in die Denkmalliste der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingetragen.

 

Nach mehrfachem Schriftverkehr mit dem Ministerium und Schilderung der Angelegenheit wurde mit Schreiben vom 04.02.2016 durch das Ministerium mitgeteilt, dass eine Enteignung ein schwerwiegender Eingriff in die durch Artikel 14 Grundgesetz geschützte Eigentumsgarantie sei.

 

„Bei einer Enteignung muss das Interesse der Allgemeinheit an Enteignung schwerer wiegen als das private, auf Bestandsschutz gerichtete Eigentümerinteresse. Die freiheitssichernde Funktion des Eigentümers verlangt ein besonders schwerwiegendes, dringendes öffentliches Interesse, nur um dessen Erfüllung willen dürfen private Rechte entzogen werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.07.2009- 1 BvR 2187/07, BvR 692/08). Im vorliegenden Fall ist die Enteignungsbehörde nicht überzeugt, dass das Wohl der Allgemeinheit an einem optisch schönen Stadtbild höher einzuschätzen ist als das Interesse des Eigentümers an dem Schutz seines Eigentums und das städtebauliche Erhaltungsziel eine Enteignung rechtfertigt.“

 

Die Enteignungsbehörde hat begründete Zweifel, ob in diesem Fall die Voraussetzungen für eine Enteignung vorliegen und hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gebeten, diesen Antrag grundsätzlich zu überdenken.

 

 

Als milderes Mittel als eine Enteignung wird ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot eingeschätzt. Der beabsichtigte Zweck- nämlich die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes sowie die Wiederzuführung des Hauses zu einer Nutzung – ließe sich ohne Entzug der Eigentumsposition erreichen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.04.2016 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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26.04.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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09.05.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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23.05.2016 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich