Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/633

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der

Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

Die 6. Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

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Sachdarstellung

Seit dem 27. August 2013 gilt in Mecklenburg - Vorpommern eine neue Entschädigungsverordnung.

Bereits in der „Prüfung der Zahlung von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich Tätige in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Haushaltsjahr 2014 vom 08.10.2015“ mahnte das Rechnungsprüfungsamt die Anpassung an die derzeitig gültige Entschädigungsverordnung in Bezug auf die Vergütung der Ausschussvorsitzenden und den stellvertretenden sachkundigen Einwohner an.

Im erweiterten Präsidium und Präsidium der Bürgerschaft wurde neben der vom RPA angemahnten Anpassungen in der Hauptsatzung auch eine Anpassung der Sitzungsgelder und funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen diskutiert.

Der Vorschlag sieht im Überblick folgende Änderungen in vor:

 

 

Alt     EUR

Neu    EUR

  1. Präsidentin

729

729

  1. Vizepräsidenten

144

144 + Sitzungsgeld

  1. Fraktionsvorsitzende

234

234 + Sitzungsgeld

  1. OTV Vorsitzende

50 / 72

50/ 72

  1. Sitzungsgelder

27

40

  1. Ausschussvorsitzende

54

60

  1. OTV -  Mitglieder

20

20

 

 

 

 

 

 

 

Durch die Änderungen des § 17 in der Hauptsatzung ergibt sich ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von 23.564 EUR.

§ 17 Abs. 4 sieht eine um 5 EUR über der in der Verordnung festgelegten sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung (Höchstbetrag) vor.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 der Entschädigungsverordnung ist der Kommune eine Überschreitung möglich, wenn ein ausgeglichener Haushalt und keine Überschuldung (43 Absatz 6 und 3 der Kommunalverfassung) vorliegen.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind mit dem Innenministerium abgestimmt und genehmigungsfähig.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

01

11104

50130000

Personalaufwendungen

Rats-/Vertretungs- und Ausschussmitglieder

102.500,00

pro Haushalts-jahr

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten

 

Ja                  Nein:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.04.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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09.05.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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23.05.2016 - Bürgerschaft (BS)