Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/674
Grunddaten
- Betreff:
-
Appell zur Beauflagung von Tätigkeiten zur Beseitigung von Aufklebern und Graffiti im Stadtgebiet bei jugendlichen Straftätern nach dem JGG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
|
Beratung
|
|
|
13.06.2016
| |||
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
|
Beratung
|
|
|
14.06.2016
| |||
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
|
Beratung
|
|
|
14.06.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
27.06.2016
| |||
●
Geplant
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
11.07.2016
|
Sachdarstellung
Unzulässige Graffiti sowie die wild angebrachte Aufkleber stören das Stadtbild nachhaltig. Die Beseitigung dieser Beeinträchtigungen kann in geeigneten Verfahren als Erziehungsmaßregel und als geeignete Auflage bei straffällig gewordenen Jugendlichen angezeigt sein. Auf diese Weise erfahren die Jugendlichen, wie anstrengend die Beseitigung von leichtfertig angebrachten Aufklebern und Graffiti für die Betroffenen ist und welcher Schaden mit einem entsprechenden unverantwortlichen Handeln verbunden sein kann. Diesem Ziel dient der Appell und Ziff. 2. an die Verantwortlichen.