Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/651

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 300.000,00 € für die Planung der Durchführung der Sanierung der Arndtstraße  im Städtebaulichen Sondervermögen 162  „SOS Fleischervorstadt“.

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Sachdarstellung

In der Haushaltsplanung 2015 / 2016 sind die zum damaligen Zeitpunkt bekannten und zur Verfügung stehenden Städtebaufördermittel mit zu realisierenden Maßnahmen untersetzt worden.

Zwischenzeitlich sind durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern für die Programmanmeldung 2015 Mittel für die Sanierung der Arndtstraße beschieden worden. Gemäß den Städtebauförderrichtlinien M-V können die für ein Kalenderjahr bewilligten Finanzhilfen des Bundes und des Landes nur in den nächsten beiden Kalenderjahren abgerufen werden. Diese Festlegung hat zur Folge, dass die in 2015 für das Kalenderjahr 2015 bewilligten Mittel bis 2017 mit Rechnungen untersetzt sein müssen.

 

In der Bürgerschaft am 28.09.2015 wurde durch Beschluss Nr. B224-09/15 die Umsetzungsliste Sanierung nach Bewilligung der Programme 2015 beschlossen. Grundlage für diesen Beschluss war der Bürgerschaftsbeschluss Nr. B49-02/14 vom 15.09.2014 über die Prioritätenliste.

 

Im Haushalt 2016 des Städtebaulichen Sondervermögens 162  „SOS Fleischervorstadt“ wurden keine Mittel für die Sanierung der Arndtstraße eingestellt. Im Kernhaushalt sind ebenfalls keine  Komplementäranteile für die zusätzlich bewilligten Bundes- und Landesmittel enthalten. Die Gesamtbaukosten werden auf ca. 1,5 Mio. Euro geschätzt und stehen im Städtebaulichen Sondervermögen zur Verfügung. Um eine zeitnahe Realisierung der Sanierung zu gewährleisten, müssen die Planungsleistungen schnellstmöglich erarbeitet werden. Diese sollen in 2016 beauftragt werden.

 

Der notwendige Komplementäranteil im Kernhaushalt für diese Maßnahme steht im Deckungsring des Produktes 51103000 im Teilhaushalt 05 zur Verfügung.

 

Als Deckungsquelle für den fehlenden Planansatz dienen die auf den Sonderposten eingehen-den liquiden Mittel des städtebaulichen Sondervermögens 162, „SOS - Fleischervorstadt“.

Die Mittel für die Auszahlung wurden in der Planung zwar nicht berücksichtigt, stehen aber nach Mittelabruf beim Landesförderinstitut M-V zur Auszahlung auf dem Bankkonto bereit.

 

Die für die Realisierung dieser Maßnahme erforderlichen zusätzlichen Eigenanteile von ca. 300.000 € aus dem Kernhaushalt werden ggf. in 2017 / 2018 zahlungswirksam. Diese sind in der Haushaltplanung der Folgejahre zu berücksichtigen.


Finanzierung

 

Städtebauliches Sondervermögen 162 “SOS Fleischervorstadt“

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

14

51103030 / 52692000 / 72692000         

Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte

300.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

 

2016

 

0,00

 

0,00

 

-300.000,00

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2016

51103030 – 23190010 / 68331200

„Sonderposten Bund“

51103030 – 23190020 / 68331300

„Sonderposten Land“

51103030 – 23190030 / 68331400

„Sonderposten Gemeinde“

100.000,00

 

100.000,00

 

100.000,00

 

300.000,00

 

<-@ 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.06.2016 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - einstimmig

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13.06.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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14.06.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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27.06.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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11.07.2016 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich