Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/703
Grunddaten
- Betreff:
-
Strandbad Eldena
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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14.06.2016
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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13.06.2016
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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13.06.2016
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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14.06.2016
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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11.07.2016
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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06.10.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Entgeltordnung des Strandbades vom 17. Mai 2010, Bürgerschaftsbeschluss 147-07/10 vom 17. Mai 2010, zum 31.12.2016 aufzuheben.
Die Bewirtschaftung des Strandbades Eldena durch die ABS gGmbH soll weiterhin erfolgen. Die ABS gGmbH bekommt den durch den Wegfall der Einnahmen entstehenden zusätzlichen Aufwand für den Betrieb des Strandbades vollständig von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erstattet.
Die Benutzungsverordnung des Strandbades ist entsprechend anzupassen. Die in der Benutzungsverordnung genannten Öffnungszeiten bleiben bestehen.
Sachdarstellung
Das Strandbad ist eine öffentliche Freizeit- und Erholungseinrichtung der Universität- und Hansestadt Greifswald. Die Bürgerschaft hatte 2003 beschlossen, dem Eigenbetrieb See- und Tauchsportzentrum die bebaute Liegenschaft zu übertragen und sie mit der Betreibung des Strandbades zu beauftragen, was auch in der Betriebssatzung verankert ist.
Dem Eigenbetrieb wurde gestattet, Teile des Geländes an Dritte zu verpachten und diese mit bestimmten Dienstleistungen zur Absicherung der Aufgabe des saisonalen Strandbadbetriebes zu beauftragen. Die Bürgerschaft hatte sich vorbehalten, die Entgelte für das Strandbad festzulegen. Die letzte Festsetzung der Entgelte erfolgte 2010.
Nachdem das Strandbad im Jahr 2009 wegen des Neubaus eines Deiches und der Kündigung des Pachtvertrages durch den ehemaligen Badbetreiber lediglich als unbewachter Badestrand der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wurde, soll der Strandbadbereich seit 2010 nach erneuter Verpachtung an die ABS gGmbH während der Saison vom 15. Mai bis 15. September wieder vollständig (incl. Wasserwacht) betrieben werden.
In der Folgezeit wurde das Strandbad vollständig eingezäunt und ist in der Zeit vom 15. Mai bis zum 15. September während der Öffnungszeiten nur gegen Entgelt zu betreten. Die Erhebung des Entgeltes erfolgt unabhängig von der Dauer und dem Zweck des geplanten Besuches. Also müssen auch Menschen, die nur einmal auf dem neuen Deich oder Strand entlang spazieren wollen, um den Ausblick auf den Greifswalder Bodden zu genießen, Eintritt zahlen. Dieser Umstand schreckt viele Touristen ab, die es zudem befremdlich finden nur für den Blick vom Deich etwas bezahlen zu müssen. Zudem ist dieser Zustand nicht gesetzeskonform. Denn nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) darf das Wandern entlang des Strandes nicht gehindert oder abgabepflichtig gemacht werden.
Da auch im Übrigen ein angemessenes Verhältnis zwischen abgabepflichtigem und abgabefreiem Strand zu gewährleisten ist, ist ein gänzlich kostenfreier Zugang zum Strand die einfachste und praktikabelste Lösung um allen Menschen in dieser Stadt einen unbeschwerten Zugang zum Strand in Eldena zu gewährleisten.
Damit auch weiterhin ein ungetrübter Genuss des Strandbades möglich ist, soll die Bewirtschaftung durch die ABS gGmbH im bisherigen Umfang erfolgen. Die ABS gGmbH soll weiterhin das Strandbad um 8.30 Uhr öffnen und um 22.00 Uhr schließen, täglich den Strandbereich sowie die öffentlichen Toiletten und Duschen reinigen, die Bewachung durch ausgebildete Rettungsschwimmer sicherstellen, sportliche und kulturelle Events begleiten sowie Strandkörbe, Sonnenschirme und den Grillplatz vermieten und den Kiosk- und Strandbarbetrieb vermieten.
Um diese Ziele zu erreichen soll der Bürgerschaftsbeschluss aus dem Jahre 2010 mit dem die Entgeltordnung für das Strandbad in Kraft gesetzt worden ist, aufgehoben werden.
Der finanzielle Zuschuss beläuft sich nach den Angaben der ABS gGmbH, gerechnet auf den Zahlen von 2015, auf ca. 69.000,00 €.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
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Folgekosten |
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Ja Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
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