Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/710

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Um den Seniorenbeirat eine erweiterte BERATENE Tätigkeit an den Beratungsabläufen der Bürger­schaft und deren Gremien zu ermöglichen, beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die anliegende

 

„2. Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“.

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Sachdarstellung

Der Frauenbeirat hatte für sich eine solche erweiterte Beteiligung an den Beratungsabfolgen in der Bür­ger­schaft und deren Gremien erbeten. Dieses Anliegen hatte die Bürgerschaft zunächst ver­scho­ben. Es sollten zuvor Satzungskonformität und eine Gleichberechtigung mit dem Seniorenbeirat hergestellt werden. Dieses liegt nun dankenswerter Weise vor. Klargestellt wird dabei auch, die intensivere Einbeziehung kann nur eine beratene Tätigkeit des Beirates darstellen.

Darüber hinaus hatte der Seniorenbeirat schon im Seniorenförderkonzept um eine verbesserte Einbindung in den Beratungsabfolgen gebeten. Somit wird hiermit auch ein erster Aspekt des Senioren­förder­konzeptes berücksichtigt und erfüllt.

 

Es gab ferner Diskussionen zum Einladungsmodus und zur Beteiligung der Beirats­mit­glie­der an nichtöffentliche Sitzungen.

 

 

Das Rechtsamt weist dazu hin:

 

Ladung

Die Ladung erfolgt nur in elektronischer Form. Dies ergibt sich aus der Geschäftsordnung der Bürgerschaft. Somit bedarf es hierzu keiner weiteren Ausführungen.

Die Satzungsänderungen sind so formuliert, dass die Ladungen zu den Sitzungen stets nur an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden (Bürgerschaft) bzw. die „benannten Senioren­beirats­mit­glie­der“ (Ausschüsse) gehen und nicht auch an deren jeweilige Stellvertreter. Das wird insofern als sinnvoll erachtet, da die Vertre­tungsorganisation in den Händen des Seniorenbeirats dann selbst liegen sollte.

 

Beteiligung an nichtöffentlichen Sitzungen:

Da die Mitglieder des Seniorenbeirats kraft ihrer Satzung oder sonstiger Bestimmungen nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, dürfen diese nicht an nichtöffentlichen Sitzungen der Bürger­schaft bzw. ihrer Ausschüsse teilnehmen. Dementsprechend ist auch § 7 Satz 2 n.F. (für die Ausschüsse) klarstellend umformuliert.

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.06.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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11.07.2016 - Bürgerschaft (BS) - vertagt

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06.10.2016 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen