Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/680
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe: Produkt 51103 – Städtebauförderung;
Erschließungsmaßnahme Vilmer Weg – Bereich Lubminer Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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13.06.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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27.06.2016
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt 43.452,79 € für die Bereitstellung der nicht zuwendungsfähigen Kosten und zusätzlichen Eigenanteile in Bezug auf die Erschließungsmaßnahme Vilmer Weg – Bereich Lubminer Platz im Städtebaulichen Sondervermögen 194 „Ostseeviertel Parkseite“.
Sachdarstellung
In der Haushaltsplanung 2015 / 2016 sind die zum damaligen Zeitpunkt bekannten nicht zuwendungsfähigen Kosten und zusätzlichen Eigenanteile, welche durch den Kernhaushalt im Rahmen der Städtebauförderung dem Sondervermögen zuzuführen sind, eingestellt worden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus stimmte dem Antrag auf Förderung der Einzelmaßnahme Umgestaltung Querachse Vilmer Weg – Lubminer Platz vom 28.05.2015 gemäß
E 6.3 StBauFR mit Schreiben vom 08.06.2015 zu. Der Finanzierungsplan beziffert die nicht zuwendungsfähigen Kosten auf 18.848,88 € und einen durch die Gemeinde laut StBauFR zu erbringenden 15%igen Eigenanteil von insgesamt 54.603,91 €. Hiervon wurden durch den Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2014 und im Haushaltsjahr 2015 bereits 30.000 € in das Sondervermögen für die o.g. Erschließungsmaßnahme eingebracht. Die Haushaltsplanung für 2016 war zu diesem Zeitpunkt schon abgeschlossen und die Maßnahme konnte nicht mehr eingestellt werden.
Die Differenz über insgesamt 43.452,79 €, welche sich aus 18.848,88 € nicht zuwendungsfähigen Kosten und der Restsumme des zusätzlichen Eigenanteils über 24.603,91 € ergibt, ist infolge der Zustimmung zur Förderung dieser Maßnahme durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus von der Gemeinde zu erbringen.
Als letzter Termin für die Erbringung des zusätzlichen Eigenanteils ist der Tag der Übergabe der nutzungsfähigen baulichen Anlage festgelegt. Mit der Übergabe ist zeitnah im Jahr 2016 zu rechnen.
Als Deckungsquelle für den fehlenden Planansatz dienen die für das Städtebauliche Sondervermögen 161 „Sanierungsgebiet Innenstadt-Fleischervorstadt“ eingestellten Komplementäranteile.
Finanzierung |
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Produkt 51103 - Städtebauförderung Erschließungsmaßnahme Vilmer Weg – Bereich Lubminer Platz; nicht zuwendungsfähige Kosten und zusätzlicher Eigenanteil
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
5 |
51103000/ 01920000/78450000 M00002 |
Geleistete Zuwendungen an das Städtebauliche Sondervermögen Vilmer Weg/ Bereich Lubminer Platz - Städtebauförderung |
43.452,79 € |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2016 |
0,00 € |
0,00 € |
-43.452,79 € |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2016 |
51103000 – 01920000/ 78450000 M11001 SSV 161 - SG Innenstadt / Fleischervorstadt |
43.452,79 € |
Folgekosten |
Ja Nein: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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121,6 kB
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