Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/702
Grunddaten
- Betreff:
-
Mietgerechtigkeit bei den Horten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft
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Beratung
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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11.07.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt:
Die Mieten für den Krull-Hort und den Hort Abenteuerland des Eigenbetriebes Hanse-Kinder sowie den Hort der Weinert-Schule sind zum 01. Januar 2017 herabzusetzen. Die neu zu vereinbarende Miete darf den Anteil an der Kostenmiete nicht übersteigen, der auch anderen Trägern von Horten für die Anmietung von Flächen für Horte in Rechnung gestellt wird.
Der Eigenbetrieb erhält jährlich einen Zuschuss für den Hort Kunterbunt zu den entstehenden kalten Betriebskosten in entsprechender Höhe.
Sachdarstellung
Die Beantwortung der kleinen Anfrage des Vorsitzenden des Werksausschusses für den Eigenbetrieb Hanse-Kinder vom 02. Februar des Jahres ergab, dass die Verwaltung für die Überlassung der Räumlichkeiten für den Hort der Weinert-Schule eine Kostenmiete vereinbart hatte. Der Eigenbetrieb Hanse-Kinder hat für die von ihm genutzten Räumlichkeiten, wie die Vorlage zum Abschluss von Vereinbarungen über Leistungs-, Entgelt- und Qualitäts-entwicklung gemäß § 16 KiföG mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Festlegung der Platzkosten/Elternbeiträge für die Kindertagesstätten des Eigenbetriebes ab dem 01.02.2016 gemäß §§ 19 ff KiföG (Vorlage 06/590.01) ergab, ebenfalls eine Kostenmiete zu entrichten. Demgegenüber beläuft sich die Miete für Räumlichkeiten, die einem privaten Betreiber eines Hortes in Rechnung gestellt wird, nur auf einen Bruchteil der Kostenmiete. Diese Ungleichbehandlung von Kindern bzw. ihren Eltern in der Stadt gilt es zu beseitigen und gleiche finanzielle Rahmenbedingungen an allen Horten der Stadt herzustellen. Außerdem entspricht diese Vorgehensweise dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit.
Eine Anhebung der Miete für die Räumlichkeiten des Hortes, für den die Stadt bisher nur die anteilige Kostenmiete in Rechnung stellt, auf das Niveau der Kostenmiete, würde zu einer erheblichen Steigerung der Elternbeiträge führen, die insbesondere den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen, die keine oder nur geringe Zuschüsse zu den Hortgebühren erhalten, finanziell nicht zuzumuten ist. Es steht zu befürchten, dass gerade diese sozial benachteiligten Eltern als Reaktion auf die Anhebung der Hortgebühren ihre Kinder dort abmelden würden, was aus pädagogischer Sicht nicht zu befürworten ist.
Die Räumlichkeiten des Hortes Kunterbunt stehen im Eigentum des Eigenbetriebes. Hierfür entstehen dem Eigenbetrieb jährlich erhebliche Kosten.
Die Gleichbehandlung der Eltern deren Kinder, die diesen Hort besuchen, verlangt es, dass der Eigenbetrieb für diese Räume nur mit einem Teil der Kosten belastet wird und einen entsprechenden Zuschuss erhält.
Die Vereinbarungen der neuen Mieten bzw. Gewährung des Zuschusses sind bei den nächsten Platzkostenverhandlungen zu berücksichtigen. Eine entsprechende Verpflichtung soll in die abzuschließenden Mietverträge eingepflegt werden.