Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/679
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund (WSA) über die gemeinsame Unterhaltungsbaggerung der Zufahrt und des Hafenbeckens Seehafen Greifswald-Ladebow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)
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Beratung
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07.06.2016
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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13.06.2016
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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14.06.2016
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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14.06.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.06.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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11.07.2016
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ermächtigt den Oberbürgermeister, mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund eine Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Baggerung der Zufahrt und des Hafenbeckens Seehafen Greifswald-Ladebow abzuschließen.
- Weiterhin ermächtigt die Bürgerschaft die Verwaltung, aus dem laufenden Haushalt 2016 überplanmäßig 600.000 € für die von der Stadt zu finanzierende Baggerung im Hafenbecken bereitzustellen.
Sachdarstellung
Durch Sedimenteintrag sind die Fahrrinne (Bundeswasserstraße) und das Hafenbecken des Seehafens Greifswald-Ladebow in der Nutzbarkeit für Schiffe mit größerem Tiefgang erheblich eingeschränkt. Die mit Bekanntmachung für Seefahrer (T)124/15 vom 05.10.2015 erlassene Tiefgangsbeschränkung für das Fahrwasser auf 5,00 m verhindert einen wirtschaftlichen Betrieb des Seehafens Greifswald-Ladebow. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Wasser- und Schifffahrtsamtes führt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Bundesmitteln in Höhe von ca. 3.000.000 € für die Baggerung der Fahrrinne und die Verbringung des Nassbaggergutes auf das Spülfeld Drigge durch das WSA zu vertreten sei. Voraussetzung ist allerdings, dass die UHGW ihr Hafenbecken ebenfalls durch eine entsprechende Baggerung wieder auf die Solltiefe von – 6,9m (NHN) vertiefen lässt. Ohne den Abschluss der unten 1. genannten Vereinbarung wird das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund keine Baggerung der Fahrrinne ausführen lassen.
Im Ergebnis einer Sedimentanalyse ergibt sich, dass das Nassbaggergut aus dem Hafenbecken wiederverwendungsfähig ist und gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz MV der Wiederverwendung zuzuführen ist. Als Partner hierfür wurde die im Hafen ansässige Firma Mibau GmbH gewonnen. Das Nassbaggergut wird auf der Bodenlagerfläche im Gelände des B- Planes 14 zwischengelagert und nach Abtrocknung durch die Fa. Mibau weiterverwertet.
Insgesamt entstehen der Stadt voraussichtlich Kosten in Höhe von 600.000 €, weil die gemeinsame Baggerung Baustelleneinrichtungs- und Vorhaltekosten reduziert und die erheblichen Transportkosten zu einem Spülfeld vermieden werden.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
6 |
54802/52311000 |
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
650.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2016 |
50.000,00 |
50.000,00 |
- 600.000,00 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2016 |
61200/54421000 Kreisumlage |
600.000,00 |