Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/912

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Eine außerplanmäßige Ausgabe aus dem Vermögenshaushalt i. H. von max. 545.000,- EUR einschließlich Mehrwertsteuer für die Schaffung der baulichen Voraussetzungen im Volksstadion entsprechend der Auflagen des DFB. Die betreffenden Haushaltsstellen sind gegenseitig deckungsfähig. 

 

  1. Eine außerplanmäßige Ausgabe aus dem Verwaltungshaushalt 2008 in Höhe von max. 39.000,00 EUR einschließlich Mehrwertsteuer für Anmietung einer Raumzellenanlage mit Kaufoption.

 

  1. die zur Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Planungsleistungen können unverzüglich ausgelöst werden. Bauaufträge und die Anmietung der Raumzellenanlage dürfen erst erfolgen, wenn feststeht, dass der GSV aufsteigt und der GSV dem DFB bis zum 06.06.2008 ein Ausweichstadion für die Zwischenzeit bis zur Realisierung der Baumaßnahmen nachweist.

 

  1. Für den Fall, dass für die vorstehenden Maßnahmen Zuweisungen Dritter kassenwirksam erfolgen, fließen diese zweckgebunden der gebenden Haushaltsstelle zu.

 

  1. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erhebt eine Platznutzungsgebühr ab 01.09.2008.                                                                                                                             
    Näheres regelt eine gesonderte Satzung.

 

  1. Die Bürgerschaft ruft die Sponsoren des GSV, die Bürgerinnen und Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und darüber hinaus alle Fans des GSV auf, für die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen zu spenden. Die Bürgerschaft bittet die Ostsee-Zeitung diese Spendenaktion zu unterstützen.

 

 

 

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Sachdarstellung

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

0.91400.860.000

gebende HH-Stelle

Pflichtzuführung

2

1.02100.983 000

gebende HH-Stelle

Eigenanteil der UHGW, F4-Anteil

Umbau Post z. Verwaltungsgebäude

3

1.56 200.940 000

nehmende HH-Stelle

Außenanlagen

Volksstadion

4

1.56 200.940 010

nehmende HH-Stelle

Raumzellenanlage

komplett

5

1.56 200.960 000

nehmende HH-Stelle

Nebenkosten

(Beschallung, Honorare, Gebühren u. a.)

6

0.56 200.530 000

nehmende HH-Stelle

Mieten für Raumzellenanlage

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

1.958.400,- EUR

1.958.400,- EUR

39.000,- EUR

1.919,400,- EUR

 

2

  750.000,- EUR

  750.000,- EUR

545.000,- EUR

  205.000,- EUR

 

3

--

--

375.000,- EUR

--

 

4

--

--

  70.000,- EUR

 

 

5

--

--

100.000,- EUR

 

 

6

--

--

39.000,-  EUR

 

 

 

Begründung

 

Mit dem angestrebten Aufstieg des GSV ab der Saison 2008/2009 in die neue Regionalliga sind Forderungen des DFB zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen auf der Anlage des Volksstadions auszuführen. Eine komplette Einhaltung der Forderungen der Richtlinie macht umfangreiche Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an Hochbauten und der Außenanlage notwendig.

 

Auf der Grundlage der Planung des Planungsbüros LFP vom 23.05.2008 für die Außenanlagen, dem Angebot der Niemann GmbH & Co. KG vom 26.05.2008 für die Lieferung und Aufstellung einer Raumzellenanlage sowie den erforderlichen Nebenleistungen sind folgende Investitionen erforderlich:

 

  • Außenanlagen lt. Projekt   375.000,- EUR
  • Erschließung u. Raumzellenanlage   60.000,- EUR
  • Einrichtung der Raumzellenanlage   10.000,- EUR
  • Insgesamt                                               445.000,- EUR

 

Weiterhin sind folgende Positionen zu beachten und zu bewerten, die das Projekt tangieren:

 

  • Beschallung Stadion    
  • Weitere Planungen für die Außenanlagen

und den Container (LP 4 - 7)   

  • Fundamente für Raumzellenanlage  
  • Medien für die Bauzeit    
  • Grundstückszufahrt für Schwerlasttransport 
  • Rückbau der noch vorhandenen Bebauung 

(Raumzellen als Sondermüll)

  • Allgemeine Nebenkosten    

(Prüfgebühren, Honorare etc.)

 

Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel können erst nach weiteren Abstimmungen, der Einholung weiterer Angebote (z. B. Mietkauf der Raumzellenanlage) und Fortführung der Planungen ermittelt werden. Die Kosten werden überschlägig geschätzt mit 100 TEUR angesetzt. Eine Konkretisierung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Insofern sind insgesamt höchstens ca. 545.000,- EUR einschließlich Mehrwertsteuer außerplanmäßig aus dem Vermögenshaushalt bereitzustellen.

 

Für die Errichtung der notwendigen Sanitäreinrichtungen,  Umkleideräume und sonstigen Nebenfunktionsräume liegt ein Angebot der Firma Strasser zum Mietkauf  einer Containeranlage vor. Danach ergibt sich eine monatliche Mietzahlung von 6.396,50,- EUR  zzgl. Mehrwertsteuer.  Nach 24 Monaten geht das Eigentum an die Stadt über. Eine vorzeitige Ablösung ist möglich. Es sollen noch weitere Angebote eingeholt werden, so dass sich der Mietpreis möglicherweise noch reduziert.

 

Für eine weitere Kostenschätzung sind weitere Planungsleistungen erforderlich. Diese müssen unverzüglich beauftragt werden um den vom DFB vorgegebenen Fertigstellungstermin überhaupt annähernd einhalten zu können und die erforderlichen Bauaufträge und den Mietvertrag unmittelbar nach den Relegationsspielen auslösen zu können. Sollte der Aufstieg wider Erwarten nicht gelingen wären diese Aufwendungen zumindest für diese Saison als verlorener Aufwand zu betrachten. In Anbetracht der kurzen zur Verfügung stehenden Bauzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Bauleistungen erst nach dem 15.09.08 fertig gestellt werden.

 

Mit dem Innenministerium wurden Möglichkeiten einer Förderung der Maßnahmen durch das Land (Sonderbedarfszuweisung) und durch den Landessportbund besprochen. Im Ergebnis der Verhandlungen hat das Innenministerium nunmehr eine Förderung der  Zaunanlage in Höhe von 1/3 der Kosten zugesagt.

Da die Bearbeitung der Förderantrage eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, ist wegen der Dringlichkeit aber auf jeden Fall auch wegen der angestrebten Fördermittel eine Vorfinanzierung durch die Stadt erforderlich. Wenn Fördermittel kassenwirksam bei der Stadt eingehen, werden sie in diesem Umfang den gebenden Haushaltsstellen wieder zugeschrieben. Der Postumbau kann ebenfalls danach ohne Verzögerung realisiert werden, wobei der Haushaltsansatz 2009 ff um den städtischen Eigenanteil aus 2008 zu erhöhen ist.

 

Die Realisierung der vorgenannten Maßnahmen soll entsprechend den Auflagen des DFB bis zum 15.08. 2008 erfolgen. Mit Beginn der neuen Spielzeit sind die Mindeststandards für die Sicherheit im Stadion herzustellen. Um diesen Termin baulich halten zu können sind unverzüglich weitere Untersuchungen, Planungen und Ausschreibungen vorzunehmen. Insofern ist kurzfristig eine Entscheidung erforderlich. Die Maßnahme war auch nicht vorhersehbar, da bei Saisonbeginn niemand ernsthaft mit dem Aufstieg rechnen konnte. Sie ist auch unabweisbar um die Lizenz für die höhere Spielklasse zu erhalten, da ein dauerhafter Ersatzspielort nicht vorliegt. 

 

Für diese außerplanmäßige Ausgabe des Vermögenshaushalts  ist die Bürgerschaft zuständig. Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ist nach § 5 Abs. 4 Satz 2 der Hauptsatzung nicht gegeben.

 

 

 

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Beschlüsse

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02.06.2008 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten

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03.06.2008 - x(bis 2009-07-13) Ausschuss für Wirtschaft und Kultur

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05.06.2008 - Bürgerschaft (BS)