Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/691
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreditaufnahme für den Investitionshaushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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13.06.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.06.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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11.07.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Investitionskredite bis zu einem Volumen in Höhe
von 9.016.500 EUR aufzunehmen.
Die Kredite werden zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt aufgenommen. Vor Kreditaufnahme werden verschiedene Angebote eingeholt. Die Kredite werden beim günstigsten Anbieter aufgenommen.
Über das Ergebnis der Kreditaufnahme ist zu informieren.
Sachdarstellung
Der Beschluss der Bürgerschaft ist gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 4 der Hauptsatzung notwendig.
Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung der Auszahlungen des Investitionshaushaltes 2015 und 2016. Da es erhebliche Verzögerungen bei der Realisierung der geplanten Investitionsvorhaben gab, wurden zu deren Finanzierung noch keine Kredite wie geplant aufgenommen.
Mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport vom 27. April 2015 wurde der Universitäts-und Hansestadt Greifswald die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ohne Umschuldungen für das Haushaltsjahr 2015 mit einem Betrag in Höhe von
9.016.500 EUR genehmigt. Gem. § 52 KV M-V gilt diese Genehmigung bis zum Ende des Haushaltsjahres 2016 und erlischt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017.
Von den für das Haushaltsjahr 2015 geplanten Investitionsauszahlungen in Höhe von insgesamt 22.501,8 TEUR wurden auf Grund des Realisierungsstandes zum 31.12.2015 Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 12.320,5 TEUR nach 2016 übertragen.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte noch keine Kreditaufnahme aus der Ermächtigung für das Haushaltsjahr 2015. Erste Kreditaufnahmen werden aber voraussichtlich kurzfristig notwendig.
Gem. § 52 Abs. 2 KV M-V erfolgt die Kreditneuaufnahme maximal bis zu der Höhe des durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ohne Umschuldungen.
Aufgenommen werden Investitionskredite nur soweit, wie sie zur Finanzierung der Auszahlungen für Investitionen erforderlich sind.
Nach Einholung von mehreren Angeboten wird die Kreditaufnahme bei dem günstigsten Anbieter erfolgen.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
11 |
61200.31* |
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen |
9.016.500 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
genehmigt in € |
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1 |
2015
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10.260.500
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9.016.500 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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162,5 kB
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