Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/667

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die UHGW unterstützt die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) und den Deutsche Städtetag in ihren Bemühungen, die 2030-Agenda der UNO für nachhaltige Entwicklung auch auf kommunaler Ebene zu gestalten.

Dazu tritt die UHGW der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung gemäß Anlagen bei.

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Sachdarstellung

In ihren neuen Entwicklungszielen zu einer nachhaltigen Entwicklung der Welt (verabschiedet am 27.9.2015) haben die Vereinten Nationen erstmals auch die Rolle der Kommunen als Akteure für eine nachhaltige Entwicklung hervorgehoben (Ziel 11: „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, wider­stands­fähig und nachhaltig machen“). Bisherige Unterzeichnende der Nachhaltigkeitsagenda 2030 sind folgende Städte und Kreise: Baiersdorf, Bielefeld, Bonn, Celle, Dinslaken, Freiburg, Gelsen­kirchen, Hagen, Hannover, IlmKreis, Jüchen, Kollnburg, Krefeld, Oldenburg, Recklinghausen, Rhein-Sieg-Kreis, Speyer, Waiblingen und Wernigerode.

Von den 17 Zielen der 2030-Agenda sind durchaus mehrere Aspekte auch für die künftige kom­munale Entwicklung bedeutsam, wo die UHGW sich mit ihren Leitzielen und konkreten Lösungen einbringen kann, z.B.

# Voraussetzungen für ein lebenslanges Lernen schaffen

   (SDG 4: Ensure inclusive and equitable quality education and promote lifelong learning opportunities for all)

# Besonderes Augenmerk auf Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen

   (SDG 5: Achieve gender equality and empower all women and girls)

# Sorge für generellen Zugang zu Wasser und Sicherung eines nachhaltigen Wassermanagements

   (SDG 6: Ensure availability and sustainable management of water and sanitation for all)

# Sicherung des Zugangs für alle zu einer günstigen, allseits verfügbaren, nachhaltigen und modernen

   Energieversorgung

   (SDG 7: Ensure access to affordable, reliable, sustainable and modern energy for all)

# Errichtung einer robusten Infrastruktur und Unterstützung einer inklusiven und nachhaltigen

   Industrialisierung und Innovation

   (SDG 9: Build resilient infrastructure, promote inclusive and sustainable industrialization and foster innovation)

# Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

   (SDG 11: Make cities and human settlements inclusive, safe, resilient and sustainable)

# Aktivitäten entwickeln, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen

   (SDG 13: Take urgent action to combat climate change and its impacts)

# Einsetzen für eine globale Partnerschaft für Nachhaltige Entwicklung

   (SDG 17: Strengthen the means of implementation and revitalize the Global Partnership for Sustainable Development)

 

Daher sollte die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ihre Möglichkeiten nutzen, sich für eine nach­haltige Entwicklung konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Sie wird dies in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben.

Das Greifswalder Leitbild u.a. mit „Greifswald ist eine weltoffene Stadt, in der Vielfalt gelebt wird.“ bietet bereits umfangreiche Ansatzpunkte zu den Zielsetzungen der 20-30-Agenda der Vereinten Nationen.

 Folgende denkbare Maßnahmen sind zur weiteren Diskussion hier exemplarisch aufgeführt:

I. Information und Bewusstseinsbildung

• Durchführung eigener Aktionen und die Unterstützung von Dritten mit dem Ziel, Informationen über die SDGs in der Bevölkerung zu verbreiten und das Bewusstsein für die damit angesprochenen Herausforderungen auf lokaler Ebene zu schärfen.

• Darstellung/Einbringung in Diskussionen, wie anhand von Praxisbeispielen oder entsprechenden Ratsvorlagen Entwicklungsziele der VN auf kommunaler Ebene umgesetzt werden. Beispielhaft sei hierfür das kommunalrelevante Ziel 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ genannt.

• insbesondere die für ihr Gebiet zuständigen Volkshochschulen, Bildungswerke und Verwaltungsakademien bitten, Informationsangebote zur 2030-Agenda und den nachhaltigen Entwicklungszielen anzubieten.

• Bestandsaufnahme von vorhandenen Themen/Maßnahmen der Kommune, die in besonderem Zusammenhang mit globalen Nachhaltigkeitsstrategien stehen.

 

II. Maßnahmen der Vernetzung und Interessenvertretung

• Werbung für und Unterstützung eines breiten Bündnisses bestehend aus lokalen Akteuren wie Vereinen, Initiativen, Schulen, Universitäten, Wirtschaft, Handwerk, Gewerkschaften und Kirchen sowie lokal/regional engagierten NGOs, um die 2030-Agenda und die damit einhergehenden SDGs breit zu verankern.

• Mitwirkung in regionalen/nationalen Nachhaltigkeitsnetzwerken.

• Aktive Beteiligung an kommunalrelevanten Vorhaben der VN, um kommunale Selbstverwaltung weltweit zu stärken, kommunale Interessen weltweit zu bündeln und den Anliegen der Kommunen global Gehör zu verschaffen.

 

III. Übertragung der 2030-Agenda auf die kommunale Ebene

 • Bestehende oder neue Maßnahmen oder Strategien der sozialen, ökologischen, ökonomischen oder politisch-kulturellen Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene werden mit einem oder mehreren der 17 SDGs in Zusammenhang bringen und national und international sichtbar machen.

• Kommunale Nachhaltigkeitsstrategien als Querschnittsaufgabe in Politik und Verwaltung verankern und besonderes Augenmerk verleihen (zum Beispiel SDG Nr. 11).

• Sich dafür einsetzen, dass auch in weiteren kommunalen Handlungsfeldern wie zum Beispiel bei kommunalen Eigenbetrieben und der Kommunalwirtschaft, Schulen, oder bei der kommunalen Wohnraumversorgung Nachhaltigkeitsstrategien entwickelt werden (zum Beispiel SDGs Nr. 4, 6, 7, 9, 13).

• Erweiterung und Vertiefung des Städtepartnerschaftsnetzes und der Projektzusammenarbeit mit Kommunen aus Ländern des globalen Südens. Förderung der Strukturen der Selbstverwaltung und Unterstützung des kommunalen Wissenstransfers in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit (zum Beispiel SDG Nr. 17).

• Einbeziehung der Potenziale von Migrantinnen und Migranten als Brückenbauer zu ihren Herkunftsländern, auch mit dem Ziel, Lebensperspektiven in den Herkunftsländern zu verbessern (SDG Nr. 17).

• Ausbau einer Willkommenskultur im Zuge der wachsenden Zuwanderung nach Europa (SDG Nr. 17).

 

Weitere Informationen zur Agenda sind im Journal „Europa Kommunal“ vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas ab S. 48 ersichtlich (Anlage 2).

Der Beitritt der UHGW zur 2030-Agenda ist zunächst nur eine Erklärung und Willensbekundung, die nicht mit Kosten verbunden ist.

 

Weitere Informationen zur Agenda im Journal „Europa Kommunal“ vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas ab S. 48.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.04.2016 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend - nicht abgestimmt

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26.04.2016 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur - zur Kenntnis genommen

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26.04.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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09.05.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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23.05.2016 - Bürgerschaft (BS)

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14.06.2016 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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27.06.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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11.07.2016 - Bürgerschaft (BS)