Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/779
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgabe Bewohnerparkausweise an Hauptwohnsitz koppeln & Ausweitung Kontrollen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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14.09.2016
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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20.09.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.09.2016
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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10.10.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen an den Hauptwohnsitz in der UHGW zu koppeln und die Kontrollen zur Einhaltung der Parkregelung auf die Abend-/Nachtstunden und Wochenenden auszuweiten. Darüber hinaus sollen die Nacht-Tarife der GPG für die öffentlichen Parkplätze und Parkhäuser hinsichtlich ihrer Nutzungsfreundlichkeit überprüft und attraktiver gestaltet werden. Die GPG soll hierzu einen Vorschlag machen, der ab 01.01.2017 umgesetzt werden kann.
Der Beschluss zur Fortschreibung des Parkraumkonzeptes aus dem Jahr 2010 (Beschl.-Nr. B259-12/10) wird
1) unter Punkt 4 folgendermaßen geändert:
[Die Bürgerschaft beschließt] die Beschränkung der Ausstellung von Bewohnerparkausweisen in allen Parkbereichen auf Bewohner mit Hauptwohnsitz in Greifswald.
2) zu Punkt 6 erneut abgestimmt:
[Die Bürgerschaft beschließt] die Ausweitung der Kontrollen zur Einhaltung der Parkregelungen auf Abendstunden und Wochenenden.
Sachdarstellung
Die Evaluationsergebnisse zur Fortschreibung des Parkraumkonzeptes aus dem Jahr 2010 wurden im Frühjahr/Sommer 2016 von der Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH vorgestellt. Ein Ergebnis war, dass der Parkdruck speziell in den Abend-/Nachtstunden in verschiedenen Parkbereichen sehr hoch ist.
Um hier Abhilfe zu schaffen, soll die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen ab sofort nur noch an Personen mit Hauptwohnsitz in der UHGW ausgegeben werden. Von dieser Regelung wären ca. 530 Personen mit Nebenwohnsitz in der UGWH betroffen, die nach Stand 2015 einen Bewohnerparkausweis besitzen. Dies entspricht ca. 12% aller Personen mit Bewohnerparkausweis (vgl. dazu die Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion vom 29.01.2016 zur Verteilung der Bewohnerparkausweise). Personen, die einen aktuell gültigen Bewohnerparkausweis besitzen, können diesen zukünftig nur dann erneut beantragen bzw. „verlängern“, wenn Sie zum Zeitpunkt der erneuten Beantragung bzw. „Verlängerung“ mit ihrem Hauptwohnsitz in Greifswald gemeldet sind.
Der Vorschlag zur Veränderung der Ausgabepraxis für Bewohnerparkausweise entspricht für den Innenstadtbereich und die Fleischervorstadt den Zielen des Städtebaulichen Rahmenplanes (vgl. insbes. die Seiten 126 f. des Städtebaulichen Rahmenplans Innenstadt / Fleischervorstadt unter http://www.greifswald.de/de/wirtschaft-bauen-verkehr/stadtplanung/informelle-planung/rahmenplan-innenstadt--fleischervorstadt-2016/), in dem konzentrierte Lösungen für das Bewohnerparken, die Entlastung der Straßenräume vom ruhenden Verkehr und die Umsetzung günstiger Parktarife für Dauerparker in Parkanlagen vorgeschlagen wird.
Langfristig halten wir es für wichtig, speziell für die unter großem Parkdruck stehenden Bereiche der UHGW ein Konzept zu entwickeln, das die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum stärkt, zur Reduzierung von Verkehrslärm, Luftverschmutzung und Parkraumsuchverkehr beiträgt sowie für die Bewohner flexible Mobilitäts- und Parklösungen bereithält. Erste Schritte dazu wurden/werden mit der Bereitstellung weiterer Parkflächen speziell am Rande des Innenstadtrings umgesetzt. Hier stehen derzeit im Umkreis von maximal 1.000 Meter Entfernung folgende öffentliche Parkplatzanlagen zur Verfügung: Parkplatz Museumshafen Nord (Erweiterung in Planung), Parkplatz Hansering (Holzgasse), Parkplatz Mensa (Friedr.-Loeffler-Str.), Parkplatz am Theater (Nexö-Platz). Darüber hinaus gibt es zwei Tiefgaragen mit Angeboten für Dauer- und Nachtparker. Weitere öffentliche Parkplatzanlagen sind in Planung: der Parkplatz am Bahnhof und das Parkhaus auf dem Nexö-Platz. Diesen Weg gilt es fortzusetzen und entsprechende Lösungsansätze weiter zu entwickeln.
Die Laufzeiten der Parkscheinautomaten wurden in der Vergangenheit ausgeweitet. Zudem sollte auch in den Nachtstunden sowie an den Wochenenden die Einhaltung der Parkregelungen (mindestens stichprobenartig) überprüft werden. Dazu gehört u.a. auch das Freihalten der Gehwege für Fußgänger. Dementsprechend sollte die Bürgerschaft den Beschluss aus dem Jahr 2010, Punkt 6 anpassen und der Ausweitung von Kontrollen auch auf diese Zeiten zustimmen.