Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/731
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe – Förderung junger Familien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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14.09.2016
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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19.09.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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27.09.2016
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung junger Familien durch Gewährung von Preisnachlässen
beim Erwerb städtischer unbebauter Wohngrundstücke innerhalb von Bebauungsplangebieten“
werden im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 31.000 € zur Verfügung gestellt. Die
Deckung erfolgt aus dem bilanziellen Gewinn des Verkaufes der Baugrundstücke innerhalb des
B-Planes Nr. 88 – Heinrich-Heine-Straße
Sachdarstellung
Derzeitig erfolgen die Vergaben und die Verkäufe der Grundstücke im Bebauungsplan Nr. 88 Heinrich-Heine-Straße im ersten Bauabschnitt (BA). Von den 44 Grundstücken, die im 1. BA zu vergeben sind, sind 35 Grundstücke verbindlich vergeben bzw. bereits verkauft. Von diesen 35 Grundstücken haben bereits 21 junge Familien gemäß dem BS-Beschluss B 264-09/15 vom 16.11.2015 „Förderung junger Familien durch Gewährung von Preisnachlässen bei Grundstückskäufen“ Preisnachlässe in Höhe von insgesamt 149.919,00 € beantragt und die Anträge konnten auch bewilligt werden. Es liegen noch weitere Anträge vor, die etwa zeitgleich mit den anderen Antragstellern eingegangen sind. Diese konnten noch nicht bewilligt werden, da die für 2016 auf Grundlage des Beschlusses HA 06/346 im Haushalt eingestellten 150.000 € nunmehr verbraucht sind.
Im vorgenannten Beschluss Pkt. 3 ist der Rechtsanspruch an einem Preisnachlass zwar ausgeschlossen, wenn nicht entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Gleichwohl hält es die Verwaltung für angemessen, dass wegen einer formalen Gleichbehandlung aller Bauherren im 1. BA zumindest noch Haushaltsmittel in Höhe von 31.000 € für dieses Jahr durch eine überplanmäßige Ausgabe bereitgestellt werden, damit die Bauherren des 1. BA, die einen Antrag gestellt haben, noch einen Preisnachlass erhalten können.
Bei dem Preisnachlass ist haushaltstechnisch nur der Ergebnishaushalt betroffen. Die Finanzierung erfolgt auf der gleichen Basis, wie die im Haushalt veranschlagten Mittel von 150.000 €. Danach wird der beim Verkauf erzielte bilanzielle Gewinn als Deckungsquelle dienen. Ein exakter bilanzieller Nachweis kann zwar erst nach Abschluss aller Baumaßnahmen erfolgen. Gleichwohl ist bereits jetzt erkennbar, dass ein bilanzieller Gewinn trotz Förderung entsteht.
Gemäß Beschlusslage B264-09/15 vom 16.11.2015 wird die Förderung ab 2017 entfallen.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
4 |
11402-541595 |
Förderung junger Familien (Preisnachlass) |
31.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2016 |
11402000.46112000(USK99996.00084) |
31.000 |
Folgekosten |
Ja Nein:
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