Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/770
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzungsliste Sanierung nach Bewilligung der Programme 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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14.09.2016
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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19.09.2016
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Geplant
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Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)
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Beratung
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14.09.2016
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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20.09.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.09.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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06.10.2016
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Sachdarstellung
Der Beschluss der Prioritätenliste ist mit der Vorlage B 225-09/15 vom 28.09.2015 erfolgt.
Mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern (MWBT), Anlage 1, vom 27.06.2016 erfolgte die In-Aussichtstellung beantragter Mittel für das Städtebauförderprogramm 2016. Zwischenzeitlich liegen die entsprechenden Zuwendungsbescheide des Landesförderinstitut M-V mit Datum vom 23.09.2016, Anlage 4 und 5, vor. Mittelzuweisungen erhalten lediglich die Gesamtmaßnahmen (Innenstadt/Fleischervorstadt und Schönwalde II).
Die nun zu beschließenden Umsetzungslisten, Anlagen 2 und 3, orientieren sich an den Prioritätenlisten und sind auf das jeweils verfügbare Volumen angepasst.
Die Unterteilung in jeweils vier Kategorien wird beibehalten:
Kategorie A:
Unabweisbare laufende und wiederkehrende Aufgaben
Kategorie B,
Weiterführung früherer Beschlüsse oder Planungen
In Kategorie C sind dann alle vorgesehenen Maßnahmen in einer von der Verwaltung vorgeschlagenen Rang- und Reihenfolge für das kassenwirksam in den Jahren 2015-2019 zur Verfügung stehende Mittelvolumen dargestellt.
Kategorie D:
Nicht im Antragsvolumen vorgesehene Maßnahmen, die in den Folgejahren vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft neu beantragt, eingestellt oder durch andere Förderprogramme abgesichert werden müssten.
Die Realisierung der zu beschließenden Maßnahmen ist nunmehr abhängig,
- von der Bestätigung/Veränderung durch die Bürgerschaft mit diesem Beschluss
- der Bestätigung der Einzelmaßnahmen durch das Bauministerium/Landesförderinstitut gemäß Städtebauförderrichtlinie des Landes (so erforderlich) und
- von der liquiden Bereitstellung der bewilligten Mittel in verschiedenen Kassenjahren (Die Aufteilung der Mittel erfolgt über den Bescheid des Landesförderinstitutes in Fünfjahresscheiben).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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295,2 kB
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|||
2
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öffentlich
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34,6 kB
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3
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öffentlich
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38,8 kB
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4
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öffentlich
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659,4 kB
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5
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öffentlich
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596,8 kB
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