Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/777
Grunddaten
- Betreff:
-
Mietzinsfreie Überlassung von Büroräumen am Volksstadion an den Sportbund Hansestadt Greifswald e.V. ab dem 01.10.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)
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Beratung
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14.09.2016
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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19.09.2016
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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19.09.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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27.09.2016
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Beschlussvorschlag
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt mit Wirkung vom 01.10.2016 dem Sportbund Hansestadt Greifswald e.V. im Haus des Sports im Greifswalder Volksstadion mietzinsfrei (Kaltmiete) zwei Büroräume zu überlassen. Dabei handelt es sich um einen Betrag von 5.000 Euro pro Kalenderjahr.
Sachdarstellung
Nach Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 16.02.2015/ B148-05/15 hat die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald dem Kreissportbund eine mietzinsfreie Unterbringung des Kreissportbundes im Volksstadion (Karl-Liebknecht-Ring 2) ermöglicht. Das Verfahren ist per Beschluss B182-07/15 vom 29.06.2015 als Gewährung einer Zuwendung zur Rückerstattung der Kaltmiete fixiert worden.
Da der Kreissportbund keine Zweigstelle mehr in Greifswald vorhalten möchte und diese Räumlichkeiten nun zum 1.10.2016 freigibt, sollen mit dieser Vorlage die mietzinsfreie Nutzung der Räumlichkeiten und das Zuwendungsverfahren ab dem 1.10.2016 auf den Sportbund Hansestadt Greifswald e.V. übertragen werden.
Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass 13.000 im Sportbund der Universitäts- und Hansestadt Greifswald organisierte Sportler (90 Vereine), einen Ansprechpartner vor Ort haben.
Ebenso findet eine Großzahl an Veranstaltungen überregionaler Art in Greifswald statt, die
durch Sportbund Hansestadt Greifswald e.V. als Teil des Kreissportbundes organisiert werden und deshalb einer Präsenz vor Ort bedürfen.
Weitere Gründe werden bereits im oben genannten Beschluss B 148-05/15 benannt.
Somit ist der Sportbund Hansestadt Greifswald e.V. als Schnittstelle zu den Ämtern und den politischen Gremien unverzichtbar.
Laut Beschluss B182-07/15 vom 29.06.2015 wurde als Deckungsquelle für die Zuwendung der zusätzlich im Haushalt 2015 und 2016 eingeplante Betrag von 20.000 € festgelegt sowie sollen ab 2017 Mittel für die Förderung eingeplant werden, soweit die Haushaltslage der Stadt dies erlaubt.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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08 |
42100.54194000 |
Zuschüsse für laufende Zwecke, Sportvereine/Sportbund |
1250 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten |
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Ja Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
2017 |
42100.54194000 |
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2 |
2017 |
42100.54194000 |
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5000 |