Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/732
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Bestellung des Kinderbeauftragten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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19.09.2016
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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19.09.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.09.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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06.10.2016
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Sachdarstellung
Gemäß § 12a Absatz 1 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestellt die Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode einen ehrenamtlich tätigen Kinderbeauftragten. Dementsprechend hat die Bürgerschaft am 16.05.2011 Herrn Bengt Jacobs als Kinderbeauftragten für die Dauer ihrer Wahlperiode bestellt und seither nimmt dieser die Tätigkeit wahr.
Am 25.05.2014 erfolgte die Wahl der neuen Bürgerschaft und damit endete die Wahlperiode der bisherigen Bürgerschaft am 24.05.2014 (§ 2 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V). Eine erneute Bestellung des Kinderbeauftragten für die neue Wahlperiode erfolgte bis dato nicht. Herr Bengt Jacobs hat jedoch seine Tätigkeit als Kinderbeauftragter fortgesetzt.
Daher soll seine Betätigung als Kinderbeauftragter seit dem 25.05.2014 formell für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft bestätigt werden.
Finanzierung |
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen korrespondieren mit der erneuten Einführung der Aufwandsentschädigung für den Kinderbeauftragten in die Hauptsatzung.
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Folgekosten |
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Ja Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |