Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/741
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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19.09.2016
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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19.09.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.09.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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06.10.2016
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Sachdarstellung
Mit Beschluss vom 21.02.2011 (B270-14/11) hatte die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Bestellung eines Kinderbeauftragten für die Dauer der Wahlperiode unter Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe 150,00 EUR beschlossen. In Umsetzung dieses Beschlusses war kurz darauf die 1. Änderung zur Hauptsatzung beschlossen worden. Danach wurde im § 12a die Regelung zur Bestellung einer/s ehrenamtlichen Kinderbeauftragten sowie im § 17 Abs. 8 die Festlegung einer an ihn/sie zu zahlenden monatlichen pauschalierten Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 EUR geregelt. Die Regelung zur Zahlung der Aufwandsentschädigung wurde durch das Ministerium für Inneres und Sport, zuletzt mit Schreiben vom 07.02.2013 mit der Begründung beanstandet, dass der monatliche Betrag von 150,00 EUR gegen § 16 der damals geltenden Entschädigungsverordnung M-V verstieße. Danach durfte die monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung für „andere ehrenamtlich tätige Bürger“ den in § 14 Abs. 3 Satz 2 Entschädigungsverordnung M-V genannten Betrag von 20,00 EUR nicht übersteigen. Langwierige Argumentationsversuche gegen diese einschränkende Auslegung der Entschädigungsverordnung M-V wurden seitens der Rechtsaufsicht zurückgewiesen. Schließlich wurde die Regelung des § 17 Abs. 8 der Hauptsatzung mit der Neufassung der Hauptsatzung vom 25.02.2013 (Beschluss B581-30/13) ersatzlos gestrichen. Es sollte künftig eine vertragliche Regelung der Aufwandsrefinanzierung für den Kinderbeauftragten erfolgen. Zum Abschluss einer solchen Vereinbarung mit dem Kinderbeauftragten kam es jedoch nicht. Seit dem Jahre 2014 wurde mangels Rechtsgrundlage keine Aufwandsentschädigung an den ehrenamtlichen Kinderbeauftragten gezahlt. Der bestellte Kinderbeauftragte machte seinerseits keine Forderungen geltend.
Im Mai 2014 endete die Legislaturperiode der damaligen Bürgerschaft und damit die offizielle Amtszeit des von der damaligen Bürgerschaft bestellten Kinderbeauftragten. Trotz allem ist der von der vorhergehenden Bürgerschaft bestellte Kinderbeauftragte, Herr Bengt Jacobs, weiterhin in seiner Funktion aufgetreten und hat nach eigenem Bekunden diese Funktion nahtlos ausgefüllt.
Zwischenzeitlich ist eine neue Entschädigungsverordnung in Kraft getreten. Diese regelte nunmehr im § 17 der Höhe nach offen, dass „anderen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger“ monatlich eine pauschalierte Aufwandsentschädigung gewährt werden kann. Gemäß § 3 Abs. 1 dieser Verordnung sind die Gewährung von Entschädigungen und die pauschalierten Geldbeträge in der Hauptsatzung zu regeln. Daher soll die bisherige Regelung des § 17 Abs. 8 der Hauptsatzung bezogen auf den Beginn der Wahlperiode dieser Bürgerschaft, den 25.05.2014 (§ 2 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V), mit der Zahlung einer monatlichen pauschalierten Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 EUR an den/die Kinderbeauftragte/n, wieder aufgenommen werden.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in EUR |
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1 |
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11102.50190000 |
Aufwandsentschädigung Kinderbeauftragter |
4.650,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in EUR |
gebunden in EUR |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in EUR |
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1 |
2016 |
3.200,00 |
3.200,00 |
1.450,00 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in EUR |
1 |
2016 |
11101.56390100 |
1.450,00 |
Folgekosten |
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Ja Nein:
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in EUR |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in EUR |
1. 2017 ff. 11102.50190000 3.200,00 2017 ff. 1.800,00
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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22,8 kB
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