Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/738
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Vertretung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in den Vorstand des Pommerschen Landesmuseums - Stiftung bürgerlichen Rechts
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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20.09.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.09.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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06.10.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft bestellt nachstehende Vertreter in den Vorstand der Stiftung Pommersches Landesmuseum:
Vertreterin: Frau Sandra Schlegel
2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters, Leiterin des Rechtsamtes
Stellvertreterin: Frau Sabine Jüngling
Beauftragte Dezernatssteuerung Bauwesen und Umwelt
Sachdarstellung
Lt. § 22 Abs. 3 Ziffer 12 der KV M-V ist die Bürgerschaft zuständig für die Bestellung der Vertreter der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in den Vorstand der Stiftung Pommersches Landesmuseum.
Seit dem Ausscheiden von Herrn Dembski ist der Posten vakant.
Seitens der Stiftung wurde mit Schreiben vom 20. Juni 2016 um die Benennung der Vertreter der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die laufende Amtsperiode bis September 2016 gebeten.
Der Vorstand besteht aus dem Direktor des Museums als Vorsitzenden und je einen Vertreter der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie der Universität Greifswald.
Der Vorstand hat entsprechend der Stiftungssatzung jährlich das Arbeits- und Entwicklungsprogramm, die mittelfristige Finanzplanung, nach Verhandlungen mit den Zuwendungsgebern Bund und Land den Wirtschaftsplan, den Rechenschaftsbericht sowie alle weiteren Beschlüsse des Stiftungsrates vorzubereiten und umzusetzen. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres hat der Vorstand unverzüglich den Jahresabschluss inkl. Jahresbericht aufzustellen und zu erläutern sowie der Stiftungsaufsicht nebst Prüfbericht vorzulegen.
Die Tätigkeit des Vorstandes wird vom Stiftungsrat überwacht, der die Grundsätze für die Arbeit der Stiftung im Rahmen des Stiftungszwecks festlegt.
Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, ihre Auslagen werden von der Stiftung nicht erstattet.