Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/784

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

@->Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Aufstellung der übertragenen Aufgaben zu machen, bei denen ersichtlich ist, dass das Konnexitätsprinzip nicht gewahrt wurde und im

Falle der Nichtwahrung entsprechende Maßnahmen zur Durchsetzung des

Konnexitätsprinzips einzuleiten.

 

Angesichts der Haushaltsüberschüsse des Landes ist dabei zu überprüfen, ob die Vorgaben des Landesverfassungsgerichtes  Urteil vom 11. Mai 2006 - LVerfG 1/05, LVerfG 5/05, LVerfG 9/05

http://www.landesverfassungsgericht-mv.de/cgi-bin/land-mv/lvg/presse/details.pl?kenner=aktuelle&pos=55

eingehalten werden, vor allem in Hinsicht auf Leitsatz 7:

„Bei Anwendung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes muss laufend beobachtet werden, ob die Vermutung, die Ausgaben und die Einnahmen entwickelten sich beim Land und bei den Kommunen gleichmäßig, noch zutrifft.“

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Sachdarstellung

@-> Wenn ein Land seinen Kommunen eine bestimmte Aufgabe überträgt (andere Formulierung: sie zur Wahrnehmung verpflichtet) und dies zu einer wesentlichen Mehrbelastung führt, muss das Land gleichzeitig für Ausgleich sorgen, indem es Bestimmungen über die Deckung der Kosten trifft oder selbst finanziellen Ausgleich zahlt: „Wer bestellt, soll bezahlen.“

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Beschlüsse

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19.09.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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27.09.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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10.10.2016 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich