Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/698
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines Radwege- und Gehwegewartes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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14.06.2016
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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14.06.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.06.2016
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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11.07.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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06.10.2016
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, welche Modelle der Einstellung und Finanzierung eines Radwege- und Gehwegewartes ab dem Haushaltsjahr 2017 möglich sind. Dabei sind auch die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit der ABS GmbH zu prüfen.
Das Ergebnis der Prüfung und gegebenenfalls ein Vorschlag zur Einrichtung eines Radwege- und Gehwegewartes ist der Bürgerschaft spätestens bis zur Haushaltsdiskussion für 2017/18 zu unterbreiten.
Sachdarstellung
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat im April 2011 die Einführung eines Radwegewartes beschlossen.
Seitdem kontrolliert und reinigt ein Radwegewart nach festem Rhythmen und Tourenplänen während der Monate April bis Oktober die Radwege der Hansestadt Rostock. Er steht außerdem gegebenenfalls als Ansprechpartner für Radtourist_innen und als Helfer bei kleineren Pannen zur Verfügung. Das Modell hat sich in den vergangenen fünf Jahren in Rostock so bewährt, dass ab 2017 die Arbeit auf das gesamte Jahr ausgeweitet werden soll.
Auf diesem Modell aufbauend soll auch in Greifswald ein Radwege- und Gehwegewart zum Einsatz kommen.
Die Aufgaben des Radwege- und Gehwegewartes sind folgendermaßen skizziert:
Regelmäßige Kontrolle des Radwegenetzes der Stadt und der begleitenden Gehwege hinsichtlich Belagsschäden, Beschilderung sowie Verschmutzungen und Wildwuchs
Beseitigung von kleinen Verunreinigungen (z.B. Glasscherben)
Gezielte Kontrollen aufgrund von Beschwerden (z.B. durch Klarschiff, Radverbände)
Dokumentation von festgestellten Mängeln mit Standortangabe
Mobiler Ansprechpartner für Radtourist_innen
Pannenhelfer, Information über nächstgelegene Werkstatt bzw. Fahrradgeschäft
Meldung der Kontrollergebnisse an die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung
Da der Radwege- und Gehwegewart während der Saison 7 Tage in der Woche zum Einsatz kommen soll, müssen geeignete Arbeitsverhältnisse und Arbeitszeitmodelle geschaffen werden.
Vom Einsatz eines Radwege- und Gehwegewartes erwarten wir uns positive Effekte für die Stadt, z.B. mehr Sauberkeit, Anreiz zur Nutzung des Fahrrads, Imagegewinn für die Stadt, kreative Lösung zur Beseitigung von Unfallgefahren.
In Rostock sind diese Effekte eingetreten und der Radwegewart wird von Radfahrer_innen, Bewohner_innen und Tourist_innen außerordentlich positiv aufgenommen.
Die Stadt soll spätestens bis zur Haushaltsdiskussion die Möglichkeiten der Einrichtung eines Radwege- und Gehwegewartes prüfen und der Bürgerschaft gegebenenfalls einen Vorschlag unterbreiten.