Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/772
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabenübernahme durch die Stadt und Änderung der Eigenbetriebssatzung des Seesportzentrums Greif hinsichtlich des Gegenstandes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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19.09.2016
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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20.09.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.09.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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10.10.2016
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Geplant
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Betriebsausschuss Seesportzentrum Greif
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Beratung
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05.10.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt, dass
1. die Betreibung des Strandbades Eldena und die Verwaltung des dazugehörigen Geländes vom Eigenbetrieb Seesportzentrum Greif auf die Stadt- in den Zuständigkeitsbereich des Immobilienverwaltungsamtes- zurückübertragen wird.
2. die Eigenbetriebssatzung hinsichtlich des Gegenstandes- wie in Anlage 1 dargestellt- geändert wird.
Sachdarstellung
Zu1.
Das Strandbad Eldena und die Verwaltung der Bereiche Südmole Wieck wurden dem Eigenbetrieb Seesportzentrum Greif im Jahr 2003 zur Bewirtschaftung übertragen. Eine Zuordnung der Liegenschaften zum Anlagevermögen des Eigenbetriebes ist nicht erfolgt. Alle bebauten Liegenschaften sind im Anlagevermögen der Stadt erfasst.
Seit Mai 2010 wird der Teil des eigentlichen Strandbades von der ABS - Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung mbH mit Vertrag bewirtschaftet. Pachteinnahmen werden hieraus nicht erzielt. Die anfallenden Bewirtschaftungskosten für das Strandbad werden von der ABS an den Eigenbetrieb erstattet.
Weitere Teilflächen und Räumlichkeiten im Bereich der Südmole Wieck, die nicht Bestandteil des Pachtvertrages mit der ABS sind, wurden an das Maritime Jugenddorf, die DLRG und die Universität gegen Entgelt und Erstattung der Bewirtschaftungskosten verpachtet.
Die Strandkorblagerhalle wird zum Teil als Lager für das Segelschulschiff „GREIF“ genutzt. Die Kosten (Strom, Versicherung und Instandhaltung) hierfür trägt der Eigenbetrieb.
Eine Neuordnung des Areals und der Vermögenszuordnung ist u.a. auch wegen Beendigung des Sperrwerksbaus geboten. Weiterhin gab es in diesem Bereich einen Zuwachs an Flächen für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Um eine den Interessen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und des Wassersports für den gesamten Bereich entsprechende Nutzungskonzeption aufzustellen, wird die Übernahme der Bewirtschaftung und Verwaltung durch die Stadt als erforderlich angesehen.
Zudem gibt es weitere Interessenten (Kanusport etc.), die an langfristigen Pachtverträgen interessiert sind. Hinsichtlich der Anpassung der bestehenden Verträge besteht ebenso Bedarf.
Mit dem Eigenbetrieb Seesportzentrum Greif ist die dauerhafte Nutzung der Strandkorblagerhalle zu regeln, da sie für den Betrieb des Segelschulschiffes unverzichtbar ist.
Auch vor dem Hintergrund möglicher Entscheidungen zum Strandbad Eldena (freier Eintritt) ist die Betreibung neu zu regeln. Aus vergabe- und beihilferechtlichen Gründen wird eine, gegebenenfalls europaweite, Ausschreibung ab 2017 notwendig. Nach Berechnungen des derzeitigen Betreibers, der ABS gGmbH, würde sich bei freiem Eintritt und Betreibung in der jetzigen Form der Zuschussbedarf der Universitäts-und Hansestadt Greifswald in das Strandbad Eldena ab 2017 von derzeit 36 T€ auf bis zu 80 T€ erhöhen.
Zu 2.
Die veränderte Zuordnung bedingt die Änderung der Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebes Seesportzentrum Greif hinsichtlich des Gegenstandes.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Das Vermögen ist bei der Stadt bilanziert, dadurch gibt es auf die Bilanz der Stadt keine Auswirkungen.
Miet-bzw. Pachteinnahmen sind als Erträge beim Immobilienverwaltungsamt zu verbuchen.
Die Betriebs- und Nebenkosten (Strom, Wasser, Abwasser, Versicherung, Straßenreinigung u.a.) für den gesamten Bereich werden durch die Pächter und die ABS gGmbH erstattet bzw. für die Strandkorblagerhalle durch den Eigenbetrieb getragen. Den Aufwendungen stehen also entsprechende Erträge gegenüber.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
1 |
04 |
11401-4411 |
Miete/Pachten* |
6.500 |
2 |
04 |
42401-4326 |
Betriebs- und Nebenkosten* |
ca. 11.000 |
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*Die Ansätze basieren auf den aktuellen Verträgen und Abrechnungen beim Eigenbetrieb.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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37,2 kB
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