Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/803

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Planungen für Baumfällungen bzw. Neupflanzungen für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Aufwertung Ostseeviertel – Parkseite, Umgestaltung Verkehrsanlage Trelleborger Weg“ zu überarbeiten.

 
Ziel der Überarbeitung ist der Erhalt von mehr Bäumen, als in der Informationsvorlage DS 06/754 vorgestellt, und ökologisch sinnvolle Neupflanzungen vor Ort.


Die Überarbeitung erfolgt gleichberechtigt und gemeinsam durch das zuständige Fachamt, das Planungsbüro sowie den Nabu Greifswald.

Eine erneute Vorstellung der Maßnahme im Fachausschuss ist nur dann erforderlich, wenn die Expertenrunde kein gemeinsames Ergebnis findet.

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Sachdarstellung

Wir begrüßen ausdrücklich die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Aufwertung Ostseeviertel – Parkseite, Umgestaltung Verkehrsanlage Trelleborger Weg“.

Die in der Informationsvorlage 06/754 vorgestellten Baumaßnahmen an Straßen und Gehwegen zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität finden unsere Zustimmung.

Allerdings gehören zur Verbesserung des Wohnumfelds auch der Umweltschutz, die Artenvielfalt und der Versiegelungsgrad ("die grüne Lunge"). Diese Faktoren sind auch für das Wohlbefinden der im Wohngebiet lebenden Menschen wichtig.

 

Daher sollten die im Zuge der Baumaßnahme geplanten Baumfällungen noch einmal genau geprüft werden. In die Prüfung ist insbesondere auch der Nabu Greifswald einzubeziehen. Dies ist bislang nicht erfolgt.

 

Um den Beginn der Maßnahme nicht zu verzögern, ist der Kreis der Entscheidenden über die Baumfällungen möglichst klein zu halten. Die Hinzuziehung von Experten aus Fachamt, Planungsbüro und Nabu werden als ausreichend erachtet.


Im Vertrauen auf den dort vertretenen Sachverstand muss die Maßnahme nur dann dem Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung noch einmal vorgestellt werden, wenn es zu unüberbrückbaren gegensätzlichen Auffassungen im Expertenkreis kommt.

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Beschlüsse

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10.10.2016 - Bürgerschaft (BS)