Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/707

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft erwägt die Freigabe und die Bereitstellung von Oberflächen für das legale Aufsprühen von Graffiti. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob/welche Flächen dazu geeignet wären und welche Nutzungsbedingungen für die Gestaltung der freigegebenen Flächen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald festzulegen wären.

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Sachdarstellung

In vielen Städten ist Graffiti als Kunstform und Jugendkultur längst akzeptiert und etabliert (z.B. Berlin, Hamburg, Frankfurt, Chemnitz, Kassel, Karlsruhe …). So auch in unserer Stadt. Dabei geht es um farbenfrohe Kunstwerke und nicht um die Förderung flüchtig auf Häuserwände geschmierter „Tags" (Signaturkürzel). Leider werden die Flächen für legale Graffiti immer weniger. Mit der Beräumung des B-Plans 55 fällt nun auch die letzte Wand dem Bagger zum Opfer. Somit gibt es leider in unserer Stadt keine öffentlichen Flächen mehr. Um Jugendlichen Gestaltungsräume und Möglichkeiten zur künstlerischen Selbstverwirklichung zur Verfügung zu stellen, muss ein Plan entwickelt werden, in dem Wände für legales Sprayen aufgezeigt werden. Die künstlerische Betätigung wäre dann ausschließlich auf den in einem Plan ausgewiesenen Flächen möglich. Außerhalb dieser Flächen gelten die üblichen gesetzlichen Bestimmungen. Die Bereitstellung legaler Flächen ist eine anerkannte Methode zur Prävention von Vandalismus und Schmierereien in der Stadt. Weiterhin müssen Nutzungsbedingungen festgelegt und ein Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung bestimmt werden.

Beispielsweise entwickelte die Stadt Chemnitz drei Kategorien (http://www.chemnitz.de/chemnitz/de/die-stadt-chemnitz/bauen-wohnen/legales-graffiti/#title_100_2):

Kategorie 1 beinhaltet freigegebene Flächen oder Übungsflächen mit freier Wahl der Motive, bei denen eine wechselnde Gestaltung möglich ist. Hier wird eine Steigerung des künstlerischen Niveaus angestrebt.

Die Kategorie 2 beinhaltet kleinere und mittlere Flächen für eine dauerhafte Gestaltung. Dies trifft für einmalige Kunstprojekte zu und kann mit vorgegebenen Themen auf Wunsch des Eigentümers als Auftragskunst versehen werden.

Als Kategorie 3 sind große Wandflächen oder Flächen in Lagen, die das Stadtbild stark beeinflussen sowie für besondere einmalige Kunstprojekte aufgeführt. Hier können Themen vorgegeben werden oder Kunstwettbewerbe veranstaltet werden. Für diese Projekte mit hohem Anspruch können kulturellen Gremien bzw. Verbände zur Mitbestimmung einbezogen werden.

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald sollte dann im Falle der Umsetzung die freigegebenen Flächen und die mit der Nutzung verbundenen Bedingungen im Internet. veröffentlichen.

Für Greifswald könnten u.a. Unterführungen (Scharnhorststraße, Hauptbahnhof, Südbahnhof), ausgewählte Teilflächen an Schulen, Sporthallen und KiTa, Lärmschutzzäune, Umzäunungen von Wertstoffsammelpunkten usw. mögliche Flächen für legale Graffiti darstellen.

 

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Beschlüsse

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14.06.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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14.06.2016 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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27.06.2016 - Hauptausschuss (HA)

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11.07.2016 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen

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18.10.2016 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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18.10.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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10.11.2016 - Bürgerschaft (BS)

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02.05.2017 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend