Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/907

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die Direktwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters vom 13. April 2008 für gültig zu erklären.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Am 13. April 2008 wurde in Greifswald die Direktwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters durchgeführt. Gemäß § 71 KWO M-V hat die Vertretung über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche nach §§ 43 und 70 KWG M-V zu beschließen. Dabei ist die Vertretung an die abschließende Aufzählung des § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 KWG M-V gebunden.

 

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind gemäß § 56 Abs. 1 KWG M-V i. V. m.

43 Abs. 1 KWG M-V binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses zu erheben.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Greifswalder Stadtblatt erfolgte am 30. April 2008. Somit lief die Einspruchsfrist mit Ende des 14. Mai 2008 ab.

 

Da kein Einspruch vorliegt, ist keine Entscheidung nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KWG M-V zu treffen. Damit ist die Wahl gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 5 KWG M-V für gültig zu erklären.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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30.06.2008 - Bürgerschaft (BS)