Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/804
Grunddaten
- Betreff:
-
Lebensqualität und Sauberkeit in den Quartieren – das Stadtbild pflegen („Saubere Stadt“)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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18.10.2016
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV)
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Beratung
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11.10.2016
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Geplant
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Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)
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Beratung
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11.10.2016
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)
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Beratung
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11.10.2016
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Geplant
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Ortsteilvertretung Friedrichshagen (OTV Fr)
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Beratung
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12.10.2016
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Geplant
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Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie)
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Beratung
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11.10.2016
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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12.10.2016
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)
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Beratung
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12.10.2016
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Geplant
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Beratung
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13.10.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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01.11.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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10.11.2016
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beschlussfassung
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07.03.2017
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt stellt fest, dass es beim Thema „Saubere Stadt“ Handlungsbedarf gibt und beauftragt den Oberbürgermeister, unter Hinzuziehung aller betroffenen Fachbereiche, der städtischen Gesellschaften, der Bürgerschaft sowie weiterer Partner eine Arbeitsgruppe einzusetzen, deren Aufgabe es ist einen Maßnahmenkatalog zum Thema „Saubere Stadt“ zu erarbeiten. Dabei sind die in der Sachdarstellung aufgeführten Punkte bei der Erarbeitung des Maßnahmekatalogs zu berücksichtigen.
- Der Oberbürgermeister legt im ersten Halbjahr 2017 den Maßnahmekatalog mit Umsetzungsvorschlägen zur Abstimmung vor.
- Falls notwendig sollen Mittel für eine externe Begleitung des Prozesses bereitgestellt werden.
Sachdarstellung
Das Thema Sauberkeit einer Stadt spielt eine zentrale Rolle in der Wahrnehmung seiner
Bürger und Besucher. Zu unserer Stadt gehören eine Vielzahl von Park- und Grünanlagen sowie eine Reihe von Plätzen und öffentlichen Aufenthaltsräumen. Sie sind ein wichtiger Lebensvorteil für die Menschen in unserer Stadt. Daher sind die Grünanlagen, das Straßenbegleitgrün und die öffentlichen Plätze in einem ordentlichen Zustand zu erhalten. Dies stärkt insbesondere auch das bürgerschaftliche Engagement in den Quartieren und trägt zu einem gesteigerten Bewusstsein für das eigene Lebensumfeld bei. Das „Wohlfühl-Gefühl“ der Einwohner und Gäste unserer Stadt ist stark von der Sauberkeit der Umgebung beeinflusst. Die Sauberkeit ist ein Indikator für das Image unserer Stadt. Ihre Grünflächen und ihre öffentlichen Plätze dienen als Visitenkarte. Neben diesem allgemeinen Eindruck der Stadt ist es aber vor allem auch das Sicherheitsempfinden, das durch die Sauberkeit mitbeeinflusst wird. Auch bei anderen Kommunen ist zu beobachten, dass mangelnde Sauberkeit im öffentlichen Raum heute ein Problem darstellt. Es ist daher notwendig, neue Akzente zu setzen. Es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um einen möglichst optimalen Sauberkeitsstandard zu erreichen. Wichtig ist, dass das Greifswalder Stadtbild und damit auch die Stadtqualität positiv wahrgenommen werden und keine negativen Empfindungen bei den Bürgern und Gästen zurückbleiben. Dies kann nach unserer Überzeugung nur durch einen inter-disziplinären Ansatz gelingen. Bei den vorzuschlagenden Maßnahmen ist auch die demografische Entwicklung zu berücksichtigen.
Nachfolgende Vorschläge sollten bei der Erstellung eines Maßnahmenkataloges Berücksichtigung finden:
- Identifikation der Stadtbereiche mit zu behebenden Reinigungsdefiziten (Pflegekataster)
- Fachbereichsübergreifende Begleitung von Gestaltungsplänen für den öffentlichen Raum
betreffend unter anderem die Materialauswahl und die Gestaltung in Bezug auf laufende
Betriebskosten sowie Reinigung („reinigungsfreundliche Möblierung“)
- Gestaltungskriterien für das Straßenbegleitgrün und öffentliche Grün unter dem Gesichtspunkt des Reinigungsaufwandes
- Interdisziplinäre Begleitung der Bebauungsplanverfahren unter dem Gesichtspunkt des
Reinigungsaufwandes
- Vorgaben zur Pflege von Sportstätten und Liegenschaften, die im städtischen Eigentum
oder im Eigentum der Gesellschaften der Stadt stehen, oder die an Dritte zur Pflege übertragen worden sind
- Kontaktaufnahme mit den zuständigen Bundes- und Landesbehörden zwecks Übertragung der von der Straßenbaulast umfassten Reinigungsleistung gegen Entgelt bezüglich der im Eigentum des Bundes und Landes stehenden Straßen
- Aufgabe der Papier-Container; Positionierung der Flaschen-Container ausschließlich auf Discounter-Parkplätzen bzw. auf Parkplätzen bei Einzelhandelsgeschäften, um eine dichtere Kontrolle gegen Missbrauch zu ermöglichen
- Einsatz einer „Mülleingreiftruppe“, die die zu identifizierenden Stadtbereiche mit erhöhtem Pflegemehraufwand in kurzen Abständen reinigt
- Einbezug von Privathaushalten und Gewerbetreibenden bezüglich der im Privateigentum
stehenden Grundstücke soweit sich dies als notwendig erweist
- Erstellung eines ordnungsrechtlichen Maßnahmenkatalogs zu effizienteren Abschreckung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit umweltrechtlichem Bezug (u. a.: konsequenteres Vorgehen gegen Müllhalden auf brachliegenden privaten Grundstücken)
- Intensiverer Einbezug des Themas Sauberkeit bei Kindergärten und Schulen
- Reduktion der Verkehrsschilder als Hemmnisse für die maschinelle Grünpflege
- Anstoß einer öffentlichkeitswirksamen Sauberkeits-Kampagne durch ABS gGmbH und Presseamt der Stadt („Aktion Saubere Stadt“) bestehend unter anderem aus Aufklärungsarbeit (Bsp: Internet, Plakataktionen, Faltblätter, themenbezogene „Give aways“ als Werbemittel, Begrüßungsschilder am Stadteingang: „Wir halten die Stadt für Sie sauber. Helfen Sie uns!“) und regelmäßigen „Mach-mit-Aktionen“, durch die die Bürger für die Themen Umwelt und Sauberkeit sensibilisiert werden
- Einführung von Sauberkeits-Patenschaft und Einbezug von Multiplikatoren (Vereine, Verbände etc.)
- Bessere Sichtbarmachung der Papierkörbe im Innenstadtbereich, an Bedarfsstellen Vergrößerung des Papierkorbvolumens
- Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten auch bei (brachliegenden) Privat-grundstücken regelmäßig kontrollieren und formell einfordern, anderenfalls zeitnaher Rückschnitt als Ersatzvornahme der Stadt gegen Berechnung durch den Eigentümer
- Evaluierung und Optimierung der Entsorgungszyklen der Papierkörbe vor allem in Kerngebieten
- Beseitigung illegaler Aufkleber und Graffiti und Aufkleber sowie die Verfolgung der Verursacher
- Schwerpunktaktionen des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (bspw. Schwerpunktwoche Wilder Müll mit verstärkter Kontrolle von rechtswidrig entsorgtem Unrat)