Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/800
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzneubau Integrierte Gesamtschule „Erwin Fischer“ und Neugestaltung der Außenanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beschlussfassung
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18.10.2016
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Geplant
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Beratung
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13.10.2016
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Sachdarstellung
- Das Bestandsschulgebäude entspricht nicht den heutigen Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften an ein Schulgebäude.
- Auf Grund steigender Schülerzahlen wird ein größerer Ersatzneubau entstehen. Die derzeitig dreizügige Beschulung wird auf eine vierzügige Beschulung angehoben.
- Der Ersatzneubau wird auf gleichem Grundstück auf der Westseite errichtet.
- Während der gesamten Bauzeit des Ersatzneubaus wird die Beschulung im Bestandsgebäude aufrechterhalten.
- Im Zuge der Baumaßnahme werden die Außenanlagen umfassend umgestaltet.
- Eine Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung von drei Bäumen nach dem NatSchAG M-V (Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) liegt vor. Die daraus resultierenden Auflagen sind Bestandteil der neuen Außenanlagenplanung.
- Drei beantragte Satzungsbäume (2 Kirschpflaumen und eine Gleditschie) stehen unmittelbar am abzureißenden Schulbestandsgebäude. Bei den Abbrucharbeiten würden die Bäume die Arbeiten behindern. Weiterhin ist geplant, ein Kleinspielfeld nach dem Abbruch des Altgebäudes, an gleicher Stelle, zu errichten. Für die geplante Umsetzung des Bauvorhabens wird daher eine Fällung erforderlich.
- Die südliche Grundstückserschließung soll durch eine neu angelegte Wegeführung optimiert werden. Hierzu ist die Fällung eines Bergahorns erforderlich.
- Zur Erstellung des Ersatzneubaus ist es notwendig, dass eine Winterlinde und zwei Bergahornbäume gefällt werden.
- Weiterhin befinden sich zwei Gleditschien auf dem Schulgelände. Bei dieser Baumart wachsen an den Zweigen und am Stamm lange, spitze Dornen die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Daher ist eine Fällung dringend zu empfehlen.
- Zur Einhaltung des Bauablaufes ist es dringend notwendig die Baumfällungen innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes, außerhalb der Nist- und Brutzeiten vom 01. Oktober 2016 bis zum 28. Februar 2017, durchzuführen.
- Die daraus resultierenden Auflagen sind Bestandteil der neuen Außenanlagenplanung.
Finanzierung |
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Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Gesamtbaumaßnahme Ersatzneubau Integrierte Gesamtschule „Erwin Fischer“.
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in EUR |
1 |
8 |
21801.09610000 (21801-M00002) |
Bauliche Aufwertung Erwin Fischer Schule |
19.615.000 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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69 kB
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2
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öffentlich
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550,6 kB
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