Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/791
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag – Neubau des Polizeihauptreviers und Kriminalkommissariat-Außenstelle in der Brinkstraße 13-14
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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12.10.2016
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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18.10.2016
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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01.11.2016
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,
das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722) zum Neubau des Polizeihauptreviers (PHR) und Kriminalkommissariat-Außenstelle (KK-Ast) herzustellen.
Sachdarstellung
Das Land M-V (BBL) wird am vorhandenen Standort in der Brinkstraße ein Neubau für das Polizeihauptrevier und die Kriminalkommissariat-Außenstelle errichten. Dazu werden sämtliche Gebäude und Mauern abgebrochen.
Laut § 5 Abs. 5 Nr. 10 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Fassung der Satzung aus Beschluss B581-30/13 vom 25.02.2013 und der 5. Änderungssatzung aus Beschluss B211-09/15 vom 28.09.2015 entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB der Hauptausschuss, wenn das Bauvorhaben einen anrechenbaren Bauwert von 1 Mio. Euro übersteigt. Das Vorhaben übersteigt die v.g. Bausumme.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Diese Kriterien erfüllt das Vorhaben, so dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.
Zunächst wird im östlichen Grundstücksbereich eine 3-geschossige Containeranlage als Interimslösung errichtet. Aus Sicherheitsgründen wird dieser Grundstücksbereich eingezäunt und benötigt eine separate Zufahrt.
Das neue Polizeigebäude wird straßenbegleitend errichtet. Auf der Westseite wird wieder an das Gebäude Brinkstraße 15 angebaut. Da im Gebäude eine Durchfahrt vorgesehen ist, könnte im östlichen Bereich nach Rückbau der Interimslösung eine Lückenschließung erfolgen.
Der Neubau wird 4-geschossig errichtet. Es sind max. 139 Arbeitsplätze vorgesehen (97 männlich, 42 weiblich).
Das oberste Geschoss springt etwa 1 m hinter der Fassade zurück. Im Erdgeschoss erfolgt im Wesentlichen eine Verklinkerung, das 1. und 2. Obergeschoss erhält eine Eternitverkleidung und das Staffelgeschoss wird verputzt.
Im Hofbereich werden 23 Stellplätze im Freien und 10 Stellplätze in Garagen vorgesehen. Die Hauptzufahrt erfolgt mittels Durchfahrt zur Brinkstraße. Eine 2. Ausfahrt zur temporären Nutzung verbleibt zum M.-A.-Nexö-Platz. Die Fahrgassen werden asphaltiert und die Stellplätze gepflastert.
Den neuen Zufahrten wurde vom Tiefbau- und Grünflächenamt bereits zugestimmt.
Das Areal wird ebenfalls eingezäunt.
Hinweise: Im Bereich der Zufahrt zur Containeranlage (Interimslösung) und der Durchfahrt müssen insgesamt 3 Bäume gefällt werden. Hierzu hat der BBL einen entsprechenden Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde (UNB) gestellt. Eine Zustimmung wurde von der UNB signalisiert. Die notwendigen Ersatzpflanzungen für die zu fällenden Bäume werden derzeit abgestimmt.
Des Weiteren liegt ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu gebäudebesiedelnden Tierarten vor. Nach derzeitigem Planungsstand wird auf dem Grundstück eine dauerhafte Ersatzlebensstätte (Mauerseglerturm) geschaffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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8,3 MB
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