Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/794
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes Seesportzentrum Greif
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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17.10.2016
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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18.10.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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01.11.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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10.11.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Eigenbetriebes Seesportzentrum Greif, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht wird mit
einer Bilanzsumme von 248.104,73 EUR
einem Eigenkapital von 192.549,38 EUR
und einem Jahresverlust von 28.162,67 EUR
festgestellt.
- Dem Betriebsleiter wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
- Die Bürgerschaft nimmt die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Waren als Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2016 zur Kenntnis.
Sachdarstellung
Laut § 28 EigVO M-V sind der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht durch die Bürgerschaft festzustellen. Des Weiteren hat die Bürgerschaft über die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie über die Entlastung des Betriebsleiters zu beschließen.
Der Jahresverlust 2015 des Eigenbetriebes Seesportzentrum Greif beträgt 28.162,67 EUR. Weitergehende Erläuterungen zum Jahresabschluss sind den Anlagen zu entnehmen.
Der Jahresverlust 2015 wird durch Haushaltsmittel der Universitäts- und Hansestadt Greifswald 2016 ausgeglichen. Nach § 10 Abs. 9 EigVO M-V ist ein Jahresfehlbetrag mit Mitteln des Haushaltes der Kommune im Folgejahr auszugleichen, sofern dieser nicht über einen Gewinnvortrag aus Vorjahren oder über zu erwartende Jahresüberschüsse in den kommenden fünf Geschäftsjahren gemäß § 10 Abs. 8 EigVO M-V ausgeglichen werden kann.
Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 77,6% der Bilanzsumme.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 12.08.2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der vollständige Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Seesportzentrum Greif zum 31.12.2015 kann in der Bürgerschaftskanzlei oder in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebes Seesportzentrum Greif, Am Hafen 3, Greifswald eingesehen werden.
Finanzierung |
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Die Deckung aus dem Haushalt ist durch Mittelumschichtung innerhalb des Teilhaushaltes 11 gewährleistet.
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
11 |
6.2.3.00-57319100 |
an Eigenbetriebe – |
285.762,67 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2016 |
257.600* |
257.600 |
28.162,67 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2016 |
6.2.6.00-47310000 Gewinnausschüttung WVG |
28.162,67 |
*Planansatz enthält den Verlustausgleich für 2016 inkl. der außerplanmäßigen Aufwendungen für die Ausbaggerung des Liegeplatzes der Greif.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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433,6 kB
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