Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/811

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald prüft die Einführung eines Ortsteil-Budgets jeweils für die Ortsteile der Hansestadt Greifswald (gemäß §20 (1) Hauptsatzung) als eine Komponente für einen möglichen Bürgerhaushalt ab 2017.

 

  1. Die Bürgerschaft bittet die Ortsteilvertretungen um Stellungnahme und weitere Vorschläge zur Regelung eines solchen Ortsteil-Budgets.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird dann beauftragt, aus diesen Positionen der Ortsteil­ver­tretungen ein kommunalrechts-konformes Regelwerk den Gremien der Bürgerschaft zur Diskussion und Entscheidung vorzulegen.
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Sachdarstellung

WOZU EIN BÜRGERHAUSHALT?

Die Einbringer möchten ein breiteres Interesse und mehr Mitsprache unter den Greifswaldern für die Entschei­dungen in der Stadt zu erreichen. Damit sollte die Bürgerschaft künftig dann auch ziel­sicherer und klarer die entschei­denden Punkte für die Stadt treffen können.

 

Die wichtigste Aufgabe der Bürgerschaft ist der kommunale Haushalt. Da hat gegenwärtig außer den Bürgerschaftsmitgliedern nahezu niemand sonst eine Beteiligungsmöglichkeit. Formen eines Bürgerhaushaltes könnten hier etwas ändern.

 

Politik ist mitunter sehr langwierig. Man sieht häufig zu wenig erlebbar, was sich tatsächlich entwickelt. Somit möchten die Einbringer erreichen, dass mehr Entscheidungen für alle Einwoh­ner schneller sichtbar umgesetzt werden. Ein Werkzeug dazu wäre die Komponente „Ortsteil-Budget“.

 

VORGESCHICHTE

SPD, DIE LINKE, Bündnis90/Die Grünen sowie Milos Rodatos und Jörg Neubert hatten entsprechende Aufträge zur Entwicklung eines Bürgerhaushalts an die Verwaltung eingebracht. In einer Aktuellen Stunde im Mai 2016 wurden diese Vorstellungen präzisiert. Dort hatte auch die CDU ihr prinzipielles positives Votum für einen Bürgerhaushalt geäußert. Am 11. Juli 2016 brachte die Verwaltung 2 Vorschläge zur Finan­zierung ein.

Nun müssten gemeinsam Regeln für ein solches „Ortsteil-Budget“ erarbeitet werden.

 

WELCHE KOMPONENTEN EINES BÜRGERHAUSHALTES SIND IN DISKUSSION?

Statt eines klassischen Bürgerhaushaltes (Bürger machen generelle Vorschläge und die Bürger­schaft entscheidet dann darüber allein) könnten aus Sicht der Einbringer dafür mehrere Komponenten eines Bürgerhaushaltes schritt­weise ent­wickelt werden: 

  1. Komponente „Ortsteil-Budget“ (lt. Vorschlag der Verwaltung ab 2017)

[Projekte in den Ortsteilen - z.B. < 3.000 €/Projekt; OTV entscheidet]

  1. Komponente „Tag der Entscheidung“ (lt. Vorschlag der Verwaltung ab 2018)

[Projekte in der Stadt - z.B. 3 – 15 T€/je Projekt; die Greifswalder Einwohner entscheiden]

  1. Komponente „Aufbereitung/Visualisierung des Haushaltes“

[z.B. via http://www.offenerhaushalt.de/#kommunen; sollte in Kürze umsetzbar sein]

4.  Komponente „Priorisierung von ortsteil-bezogenen Investitionsvorhaben“

[Strassenbau etc., Priorisierung unter expliziter Einbindung der OTVs, aber Bürgerschaft entscheidet] 

 

WAS SOLL EIN „ORTSTEIL-BUDGET“ SEIN?

Der kommunale Haushalt stellt den OTVs der UHGW jährlich ein OTV-spezifisches Budget zur Verfügung. Die OTVs entscheiden über die Verwendung dieses Budgets. Dabei sind diese Mittel zum Gemeinwohl, zur Belebung des gesellschaftlichen Lebens im Ortsteil einzusetzen. Derartige Vorhaben sollten noch im selben Haushaltsjahr umgesetzt werden.

 

WAS KÖNNTEN REGELN FÜR EIN „ORTSTEIL-BUDGET“ SEIN? EINE ANREGUNG.

Finanzierung

Der kommunale Haushalt stellt den OTVs der UHGW jährlich ein OTV-spezifisches Budget zur Verfügung. Über diese Verwendung bestimmt die OTV. Jede OTV kann sich selbst dazu Regeln geben, wie sie zur Entscheidung kommt (= ‚freies Regelwerk‘).

 

Wer kann Projekte vorschlagen?

Jeder Einwohner ab 14 Jahre mit Hauptwohnsitz in diesem Ortsteil kann ein Projekt für den Ortsteil vorschlagen. Ein Vorschlag sollte die Summe und eine kurze Beschreibung des Anliegens enthalten.

 

Anforderungen an das Projekt

Das vorgeschlagene Projekt muss im Ortsteil wirksam werden und soll auf das Gemeinwohl ausge­rich­tet sein. Das Projekt darf eine Summe von 3.000 € nicht übersteigen. Es sollte möglichst keine oder zumindest nur geringe Folgekosten in den nächsten Jahren verursachen. Das Vorhaben sollte noch im selben Jahr umsetzbar sein. Außerdem muss die UHGW auch dafür zuständig sein.

Der Empfänger der Projektsumme bzw. die OTV hat dann spätestens bis zum März des Folgejahres im Stadtblatt und anderen Medien über die Verwendung zu berichten.

 

Entscheidungsvoraussetzungen (= ‚vorgeschriebenes Regelwerk‘)

Bevor die OTV eine Entscheidung treffen kann, muss die OTV und die Verwaltung der UHGW die Zulässigkeit, Machbarkeit und Kosten des Vorschlages bestätigen. Die Entscheidungen und die Diskussion sind öffentlich durchzuführen.

 

Zeitleiste

bis März:  Einreichung der Projektvorschläge bei den OTVs

bis Mai:  Prüfung der Projektvorschläge durch OTV und Verwaltung

bis Juni:  Entscheidung durch OTV

bis Dezember:   Umsetzung des Projektes

bis März (Folgejahr):       Bericht in den Medien durch den Empfänger

 

Folgekosten

 

Ja X                 Nein:

 

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Beschlüsse

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11.10.2016 - Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie) - einstimmig

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11.10.2016 - Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV) - einstimmig

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11.10.2016 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)

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11.10.2016 - Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)

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12.10.2016 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)

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12.10.2016 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - einstimmig

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12.10.2016 - Ortsteilvertretung Friedrichshagen (OTV Fr)

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13.10.2016 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)

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17.10.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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01.11.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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10.11.2016 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich