Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/641

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich – wie folgt:

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 76 – Am Kleinbahndamm – (Nr. 1 des Beschlusses B1021-50/99 vom 26.01.1999) (Anlage 2) wird die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs geändert, der Geltungsbereich geteilt und der Bebauungsplan umbenannt.
    Für den westlichen Bereich (Abgrenzung lt. Plan der Anlage 1), das Gebiet östlich angrenzend an den ehemaligen Kleinbahndamm, soll der Bebauungsplan Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich – aufgestellt werden.
    Mit der Planung wird das Ziel verfolgt die Zufahrtssituation des vorhandenen Campingplatzes zur Wolgaster Landstraße zu optimieren.
  2. Die Abänderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zur Erarbeitung des Bebauungsplans und zur Sicherung der städtebaulich geordneten Erschließung abzuschließen.
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Sachdarstellung

Mit Beschluss der Bürgerschaft am 26.01.1999 wurde der Bebauungsplan Nr. 76 - Am Kleinbahndamm - zur Schaffung eines Camping- und Caravanplatzes aufgestellt und entsprechend bekannt gemacht. Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde in zwei Varianten erarbeitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im September/Oktober 1999.

Das weitere Planverfahren wurde insbesondere durch die eigentumsrechtliche Situation verzögert.

 

Inzwischen wurde der Campingplatz „An der dänischen Wiek“ gemäß der Baugenehmigung von 2013 errichtet.

 

Die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 76 ist gemäß § 1 Baugesetzbuch für die nachhaltige städtebauliche Entwicklung und Ordnung und die Erweiterung des bestehenden Campingplatzes „An der dänischen Wiek“ erforderlich.

Die Stadt würde dieses über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor des Campingplatzes vereinbaren wollen. Jedoch müssen nach § 11 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch die vereinbarten Leistungen den gesamten Umständen nach angemessen sein; anderen Falls sind die Verträge unwirksam.

In Anbetracht der Grundstückssituation im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 76, für ca. 75 % der Fläche (östlicher Teil) ist lediglich eine Option auf einen Kauf durch den Campingplatzinvestor begründet, und der zu erwartenden Planungskosten ist die Angemessenheit nicht gegeben.

 

Die Stadt sieht daher derzeit keine Möglichkeit den Bebauungsplan in Gänze weiter zu entwickeln und teilt hiermit den räumlichen Geltungsbereich in den Bebauungsplan Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich -  sowie Nr. 76.2 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 2. Teilbereich -.

 

Der Bebauungsplan Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich -  ist bei erneuter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit zuerst weiter zu führen.

Der Geltungsbereich (Abgrenzung lt. Plan der Anlage 1) umfasst die Flächen Gemarkung Eldena, Flur 5, Flurstücke 4 und 5 sowie 6 (teilweise) im städtischen Eigentum und die nördlich und südlich angrenzenden Teilflächen des Flurstücks 3/1 im Besitz des Investors des Campingplatzes “An der dänischen Wiek“ und weiterhin eine Teilfläche des Flurstücks 14/2 (Wolgaster Landstraße). In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses von 1999 ist das Flurstück 3/2 (Hochwasserschutzdeich) nicht mehr Bestandteil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 76.1.

 

In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses wird der Bebauungsplan von - Am Kleinbahndamm - umbenannt in – Campingplatz am Kleinbahndamm -. Mit dem bestehenden Campingplatz „An der dänischen Wiek“, ist ein Bezug zur Örtlichkeit sowie ein Bezug zu dem Planvorhaben gegeben, so dass damit eine bessere Anstoßwirkung für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und insbesondere auch die Öffentlichkeit erreicht werden kann.

 

Zielstellung des Bebauungsplans Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich - ist insbesondere eine Änderung der Zufahrtssituation des Campingplatzes.

Weiterhin ist der Grünbereich zum angrenzenden Wohngebiet am Herzog-Bogislaw-Weg zu verbreitern, d.h. die auf dem Flurstück 6 befindlichen mobilen Sanitärcontainer sind bei Erweiterung des Campingplatzes in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 76.2 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 2. Teilbereich – zu versetzen und die mobile Lagerhalle an die westliche Grenze des Bebauungsplans Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich – zu verschieben. Die zeitliche Umsetzung der mobilen Container ist abschließend im Vertrag zur Veräußerung /Verpachtung der städtischen Flurstücke mit dem Campingplatzinvestor zu regeln.

 

Zu berücksichtigen sind die umweltschützenden Belange, wie der Küstenschutzwald nach § 2 Landeswaldgesetz und der Gewässerschutzstreifen nach § 29 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) von 150 m.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich, im Greifswalder Stadtblatt, bekannt zu machen.

 

Die Anlagen zur Begründung liegen in der Bürgerschaftskanzlei zur Einsicht aus.

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.04.2016 - Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)

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26.04.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - mit Änderungen

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09.05.2016 - Hauptausschuss (HA) - zurückgezogen

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15.11.2016 - Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)

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22.11.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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22.11.2016 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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05.12.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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19.12.2016 - Bürgerschaft (BS)